Mitglieder des Supreme Court in Washington, DC
APA/AFP/Mike SPRAGUE
APA/AFP/Mike SPRAGUE
03.07.2022, 12.30 Uhr, ORF 2

Abtreibung in den USA: Jubel und Proteste nach Urteil gegen Recht auf Schwangerschaftsabbruch

Abtreibung in den USA: Jubel und Proteste nach Urteil gegen Recht auf Schwangerschaftsabbruch | Fristenregelung in Österreich: Bischof erinnert an Begleitmaßnahmen zum „Schutz des Lebens“ | Großer Wurf mit Nachbesserungsbedarf? Pflegereform gibt Antworten und wirft neue Fragen auf

3.7.2022, 12.30 Uhr, ORF 2
5.7.2022, 8.55 Uhr, ORF III
9.7.2022, 11.30 Uhr, ARD ALPHA

Abtreibung in den USA: Jubel und Proteste nach Urteil gegen Recht auf Schwangerschaftsabbruch

In den USA hat der Oberste Gerichtshof vergangene Woche das seit 49 Jahren geltende, liberale Abtreibungsrecht aufgehoben. Zehn Bundesstaaten haben daraufhin bereits Abtreibungen verboten, insgesamt dürfte der Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der Hälfte der US-Bundesstaaten stark erschwert oder vollkommen unterbunden werden.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die drei von Ex-US-Präsident Donald Trump entsandten konservativen Mitglieder des Gerichtshofs. Mit dem Versprechen, Richter und Richterinnen zu ernennen, die das Recht auf Abtreibungen kippen werden, hat Donald Trump sich die Stimmen von Millionen Evangelikalen in den USA gesichert. Wie reagieren sie auf das Urteil? Wie konnten sie ihren politischen Einfluss derart ausbauen? Und welche Rolle spielt die römisch-katholische Kirche im Kampf gegen das Recht auf Abtreibungen in den USA?

Ein ORF-Team war im Bundesstaat Mississippi – im so genannten Bible Belt – unterwegs und hat dort vehemente Abtreibungsgegner, evangelikale Pastoren und Frauenrechtsaktivistinnen getroffen.

Bericht: Christophe Kohl, Länge: 7 Minuten

Abtreibung in den USA

In den USA hat der Oberste Gerichtshof vergangene Woche das seit 49 Jahren geltende, liberale Abtreibungsrecht aufgehoben. Zehn Bundesstaaten haben daraufhin bereits Abtreibungen verboten, insgesamt dürfte der Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der Hälfte der US-Bundesstaaten stark erschwert oder vollkommen unterbunden werden.

Fristenregelung in Österreich: Bischof erinnert an Begleitmaßnahmen zum „Schutz des Lebens“

Seit dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs der USA wird auch international über dieses Grundsatzurteil diskutiert. In Österreich gilt seit rund 47 Jahren die so genannte „Fristenregelung“ – das heißt, Schwangerschaftsabbrüche sind in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft nach einer Beratung möglich und straffrei.

Eine Regelung, die unter Bundeskanzler Bruno Kreisky eingeführt worden ist. Für den damaligen Wiener Erzbischof Kardinal Franz König war diese Regelung von Anbeginn an eine „offene Wunde“. Die „Orientierung“ hat mit dem zuständigen Referatsbischof der römisch-katholischen Kirche, Hermann Glettler, über das Thema gesprochen. Er ist erst vor wenigen Tagen vom großen katholischen „Weltfamilientreffen“ in Rom zurückgekehrt. Im Vatikan, so Glettler, sei man ob des US-Urteils – auch wenn die römisch-katholische Kirche Abtreibungen verurteilt – „nicht in Jubel ausgebrochen“.

Eine sachlich-fundierte Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik sei weiterhin nötig. Und mit dem Blick auf Österreich: Noch seien viele Begleitmaßnahmen, die anno dazumal vereinbart oder in Aussicht gestellt worden seien, nicht in ausreichendem Maß verwirklicht worden.

Bericht: Klaus Ther, Länge: 4 Minuten

Fristenregelung in Österreich

Seit dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs der USA wird auch international über dieses Grundsatzurteil diskutiert. In Österreich gilt seit rund 47 Jahren die so genannte „Fristenregelung“ – das heißt, Schwangerschaftsabbrüche sind in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft nach einer Beratung möglich und straffrei.

Großer Wurf mit Nachbesserungsbedarf? Pflegereform gibt Antworten und wirft neue Fragen auf

Die von der Regierung vorgelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflege von Menschen „seien ein wichtiger erster Schritt“, sind sich viele Beobachter nach mehreren Wochen Begutachtungsfrist der neuen Gesetzesvorlagen einig.

Geplant sind finanzielle Anreize für das Pflegepersonal, Kompetenzerweiterungen für bestimmte Berufsgruppen oder auch eine einfachere berufliche Anerkennung von ausländischen Fachkräften. Allerdings werde durch die Unterscheidung in Pflege und Betreuung ein Großteil der Sozialbetreuungsberufe und weitgehend auch das Personal aus Heimhilfe und Behindertenarbeit von den angekündigten Bonuszahlungen ausgeschlossen, kritisiert etwa die Diakonie.

Noch keine entscheidend neuen Regeln gibt es für das Pflegepersonal, das im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung in Österreich rund 30.000 Menschen daheim betreut. Man müsse dort die Förderung von 550 auf 680 Euro anheben, sagt Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich.

Etwa ein Fünftel der pflegebedürftigen Menschen – weniger als man vermuten würde – wird in Österreich in Heimen betreut. Ein Team der „Orientierung“ war Gast bei den Hausgemeinschaften Erdbergstraße der Diakonie. Dort leben Menschen ab der Pflegestufe 3 mit hohem Unterstützungs- und Pflegebedarf in familienähnlichen Gruppen zusammen. Heimhilfen und Pflegepersonal arbeiten hier Hand in Hand, fühlen sich aber durch das neue Gesetz plötzlich auseinanderdividiert.

Bericht: Marcus Marschalek, Länge: 8 Minuten

Großer Wurf mit Nachbesserungsbedarf?

Die von der Regierung vorgelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflege von Menschen „seien ein wichtiger erster Schritt“, sind sich viele Beobachter nach mehreren Wochen Begutachtungsfrist der neuen Gesetzesvorlagen einig.

Im „Orientierung“-Studio zum Thema „Pflegereform“: Maria Katharina Moser, Direktorin des evangelischen Hilfswerks Diakonie

Gespräch mit Direktorin der evangelischen Diakonie

Maria Katharina Moser, Direktorin der evangelischen Diakonie, spricht über die geplante Pflegereform.

Moderation: Sandra Szabo
Sendungsverantwortung: Norbert Steidl