Austritte
Theologisch gesehen ist es nicht möglich, aus einer christlichen Kirche auszutreten, weil die Taufe als Sakrament des Eintritts und der Zugehörigkeit nicht gelöscht werden kann.
Weigerung zu zahlen, gilt als Austritt
Daher werden Austritte nur dort registriert, wo über einen Kirchenbeitrag Zahlungspflicht besteht, und die Weigerung zu zahlen, als Austritt gewertet wird. Das ist insbesondere in Deutschland, Österreich und Teilen der Schweiz der Fall. An dieser Stelle überschneiden sich staatliche und kirchliche Gesetzgebung. Daher muss ein Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde, in der Schweiz bei der Kirchgemeinde, bekannt gegeben werden. Der Versuch eines deutschen Kirchenrechtlers, aus der Institution Kirche auszutreten und nicht mehr zu zahlen, aber der religiösen Überzeugung nach weiter Mitglied der Kirche zu bleiben, wurde von deutschen Gerichten abgewiesen.
Die Kirchenaustritt in Deutschland und Österreich, forciert durch Skandale in der Kirche, nehmen kontinuierlich zu und vermindern die gesellschaftliche Relevanz der Christen.
Übersichtsartikel zum Christentum
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- Geschichte des Christentums
- Glaubensinhalte im Christentum
- Christlich-religiöses Leben
- Christentum in Österreich
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