Lexikon der Religionen:

Kirchenbeitrag

Finanzierung der christlichen Kirchen in Ö, D und CH

Die Finanzierung der Kirchen erfolgte über Jahrhunderte durch Spenden und freiwillige Zuwendungen. Im Mittelalter entwickelte sich die Kirche zu einer wirtschaftlichen Großmacht, unterstützt von der Zölibatsforderung für Priester. Nach mehreren Anläufen setzte das 2. Laterankonzil (1139) die Forderung nach Ehelosigkeit der Priester in der Westkirche durch. Der wirtschaftliche Nebeneffekt bestand darin, dass dadurch Eigentum eines Klerikers nicht mehr an dessen Familienmitglieder vererbt und dadurch der Kirche entzogen werden konnte.

Die verschiedenen Schritte der Säkularisation von Kircheneigentum seit der Zeit der Reformation führten nicht nur zur Verpflichtung des Staates, die Kirche zu unterstützen, sondern auch zu einer größeren Abhängigkeit von der Politik.

Kirchenbeitrag von Nationalsozialisten eingeführt

Weltweit sind die Kirchen nach wie vor auf Spenden, Legate und Erbschaften angewiesen. Üblich waren gestiftete Unterhaltszahlungen (Pfründen) für bestimmet kirchliche Ämter. Der Nationalsozialismus kassierte alle Einnahmequellen und „erlaubte“ in seinem Machtbereich den Kirchen, einen Kirchenbeitrag (in Deutschland: Kirchensteuer) wie den Mitgliedsbeitrag eines Vereins einzuheben. Adolf Hitlers Kalkül war, dass dadurch viele Menschen aus den Kirchen austreten würden. Das traf auch zu, solange der Krieg für Deutschland erfolgreich verlief; dann wendete sich das Blatt.

Kirchenbeitrag in Österreich und Deutschland

Nach dem Krieg vermieden die Kirchen in Deutschland und Österreich die Abschaffung des Kirchenbeitrags. Er wird in Deutschland direkt vom Lohn abgezogen, in Österreich von eigenen Kirchenbetragsstellen eingehoben. Für die römisch-katholische Kirche legen Konkordate mit dem Vatikan die staatlichen Verpflichtungen fest; jedoch sind die anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften diesem Modell gleichgestellt. Für die vom Nationalsozialismus gestoppten Zahlungen aus dem Religionsfonds gibt es von Seiten des Staates jährliche Ersatzzahlungen.

In Österreich heben nur die römisch-katholische und die evangelische Kirche, die Altkatholiken und die israelitische Kultusgemeinde verpflichtende Beiträge ein, seit kurzem auch die Islamische Glaubensgemeinschaft.

Keine einheitliche Regelung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es nicht in allen Kantonen einen verpflichtenden Kirchenbeitrag. Wo er eingehoben wird, liegt die Verantwortung auf kommunaler Ebene. Dabei geht es um eine Kooperation kirchlicher und staatskirchenrechtlicher Strukturen: Bischof und Pfarrer sorgen für Gottesdienste, Sakramente und Seelsorge, aber in Gremien gewählte Katholiken und Katholikinnen entscheiden über die Höhe, die Einhebung und die Verteilung der Kirchenbeiträge (sie haben auch das Recht der Pfarrerwahl). Mehrheitlich evangelische Kantone verfahren weitgehend nach demselben Modell.

Bischöfe verfügen über Kirchenbeiträge

In der römisch-katholische Kirche Österreichs und Deutschlands verfügen ausschließlich die Bischöfe und von ihnen eigesetzte Gremien über das Geld aus den Kirchenbeiträgen. Inzwischen wird auch hier die Forderung nach Mitsprache durch diejenigen, die zahlen, immer lauter.

In der Schweiz sammeln nach älteren gesetzlichen Grundlagen die politischen Gemeinden Kirchenbeiträge ein und verteilen sie an die Kirchen. Dadurch haben die Mitglieder der Kirchen ein gewisses Mitspracherecht über die Verwendung der Mittel. In Österreich und Deutschland verfügen ausschließlich die katholischen Bischöfe und von ihnen eigesetzte Gremien über das Geld aus den Kirchenbeiträgen. Inzwischen wird die Forderung nach Mitsprache durch diejenigen, die zahlen, immer lauter.

Übersichtsartikel zum Christentum

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon:

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