„… bis dass der Tod euch scheidet“

Die Kirchen und ihr Eherecht: Der September gilt mittlerweile als einer der beliebtesten Hochzeitsmonate. Doch zuerst aufs Standesamt – dann in die Kirche: Wer bei der Hochzeit auf eine religiöse Zeremonie Wert legt, muss seit 1938 zwei Mal heiraten.

Denn mit dem so genannten „Anschluss“ wurde auch in Österreich die „obligatorische Zivilehe“ eingeführt. Die „kirchliche Hochzeit“ hat seither – weltlich-rechtlich betrachtet – keinerlei Bedeutung mehr. Und damit können seit 1938 auch katholische Paare das tun, was im Gesetzbuch ihrer Kirche im Grunde gar nicht vorgesehen ist: Sie können sich scheiden lassen.

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Samstag, 15.9.2018, 19.05 Uhr, Ö1

Sakrament oder Vertrag?

„… bis dass der Tod euch scheidet“ lauten die ominösen Worte – die jede/r zu kennen glaubt und die das Wesen der Ehe so trefflich zu umreißen scheinen, auch wenn sie in realen kirchlichen Feiern in dieser Form eigentlich gar nicht anzutreffen sind (eher noch im Film). Bis 1938 beschrieben sie für katholische Paare in vielen Fällen die bittere Realität. Eine Scheidung – und eine zweite Chance in einer neuen Partnerschaft – waren auf einem anderen Weg kaum zu bekommen. Selbst der „Walzerkönig“ Johann Strauß Sohn musste evangelisch und Untertan des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha werden, um noch einmal heiraten zu können.

Dabei ist die Scheidung – oder zumindest die „Trennung von Tisch und Bett“ – der römisch-katholischen Kirche nicht völlig fremd. Die neuerliche Verheiratung danach ist – bis heute – das eigentliche Problem. Denn theologisch betrachtet ist die Ehe nicht einfach ein Vertrag zwischen zwei Menschen, sondern als Sakrament eine Einrichtung göttlichen Rechts – die der Mensch nicht nach Belieben verändern kann. Oder wie es im Matthäus-Evangelium heißt: „Was ihr auf Erden verbindet, soll auch im Himmel verbunden sein …“

In der „Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage“ wird dieses Wort besonders ernst genommen: Mormoninnen und Mormonen können ihre Ehe im Tempel „siegeln“ lassen – sie gilt damit auf „Zeit und Ewigkeit“, also über den Tod hinaus. In der orthodoxen Kirche wird die Unauflöslichkeit der Ehe mindestens ebenso hoch gehalten wie in der katholischen – und doch sind weitere Partnerschaften möglich. Und in den Kirchen der Reformation hat sich gerade bei der Ehe in vergangenen Jahrzehnten viel bewegt.

„Ziviler Vertrag“ oder „göttliches Institut“? In der Praxis unterliegt die Ehe auf jedem Fall einem ständigen Wandel.

Gestaltung: Markus Veinfurter

Logos 15.9.2018 zum Nachhören:

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