Beschneidung von Buben keine Straftat

Die Beschneidung von Buben aus religiösen Motiven soll in Vorarlberg eine Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes bleiben.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hielt in ihrem Schreiben an den Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) unter Berufung auf mehrere Strafrechtler fest, dass eine Beschneidung durch die vertretungsweise Einwilligung der Eltern straffrei sei. Demnach gingen die Rechtsexperten davon aus, dass die religiöse Beschneidung nicht den guten Sitten widerspreche, da sie seit Jahrtausenden praktiziert werde.

Eine vertretungsweise Einwilligung durch die Eltern in eine Körperverletzung sei in Österreich auch in strafrechtlicher Hinsicht zulässig, wenn die Maßnahme im Kindeswohl gelegen sei, „wobei es im österreichischen strafrechtlichen Schrifttum derzeit keine Äußerungen gibt, die das Kindeswohl durch eine religiös motivierte Einwilligung in eine Beschneidung gefährdet sehen“, so das Justizministerium. Auf Basis des Befunds sei daher die Frage, ob die religiös motivierte Beschneidung von Knaben in Österreich strafbar ist, zu verneinen.

Rechtliche Situation anders als in Deutschland

Die rechtliche Situation unterscheide sich hierin von Deutschland.
Die Entscheidung, den Eingriff durchzuführen oder nicht, sei auch künftig eine Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes und sei keine Pflichtleistung der Spitäler, hielt Wallner fest.

Über die Heftigkeit und Polemik einiger Aussagen in der Debatte zeigte sich der Landeshauptmann überrascht. „Ich möchte ein für alle Mal klarstellen, dass es mir niemals um die Einschränkung der Religionsfreiheit oder die Verletzung von religiösen Traditionen ging, sondern einzig und allein um mehr Rechtssicherheit“, betonte er. Wallner hatte den Ärzten der Vorarlberger Spitäler nach einem Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung als Körperverletzung ansah, empfohlen, wegen der unklaren Rechtslage vorläufig auf den Eingriff zu verzichten.

(APA/Red.)