IKG klagt „Initiative gegen Kirchenprivilegien“

Der Bundesverband der Israelischen Kultusgemeinden Österreichs (IKG) hat Gegenklage gegen den Verein „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ erhoben. Die Initiative hatte Anzeige wegen Beschneidungen von Buben erstattet.

Anlass zur Gegenklage seitens der IKG gab in der Vorwoche eine Anzeige der „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ gegen den Wiener Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister und einen muslimischen Arzt aufgrund einer durchgeführten Beschneidung - mehr dazu in Anzeige wegen religiöser Beschneidung von Buben (religion.ORF.at; 29.11.2012). Dieser Schritt habe den Tatbeständen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ sowie „Verhetzung“ und „Verleumdung“ entsprochen, so die Anklage bei der Staatsanwaltschaft Wien, für die eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht wurde.

„Beschneidungsdiskussion künstlich entfacht“

Wie IKG-Präsident Oskar Deutsch in einer Aussendung wörtlich betont, sehe die Israelitische Religionsgesellschaft die Gesetzeskonformität der traditionellen Beschneidung „juristisch eindeutig und insbesondere durch das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit und das Israelitengesetz abgesichert“. Justizministerin Beatrix Karl habe diesen Umstand bereits vor Monaten bestätigt.

Immer wieder werde die Beschneidungsdiskussion künstlich entfacht, stellt Deutsch weiter fest. Dabei fehle es jedoch, „wie auch in dem jüngst unternommenen Angriff“, an Respekt vor Andersdenkenden. „Die Israelitische Religionsgesellschaft sieht sich daher veranlasst entsprechende juristische Schritte zu ergreifen“, so der Präsident.

KAP

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