Polen: Bischöfe üben Kritik an Frauen-Gewaltkonvention

Die polnischen Bischöfe kritisieren die Konvention des Europa-Rats gegen Gewalt gegen Frauen. Das auch von der polnischen Regierung unterzeichnete Dokument sei eine Werbung für Homosexualität.

Die polnische Regierung hat die Konvention des Europa-Rats gegen Gewalt gegen Frauen unterschrieben und damit Proteste ausgelöst. Das Präsidium des polnischen Episkopats bekräftigte seinen Widerstand gegen das Dokument. Die katholische Kirche in Polen sieht in der Konvention eine Werbung für Homosexualität und Transsexualität.

Streit um ideologische Grundsätze

Die Bischöfe betonen, dass die Konvention das Geschlecht als sozial bedingte Rolle, Verhalten und Eigenschaft definiert, die die Gesellschaft als typisch für Frauen oder Männer ansieht. Sie ignoriere dabei völlig biologische Unterschiede zwischen Frauen und Männern und nehme an, dass man sich das Geschlecht frei wählen könne.

„Die Konvention ist auf ideologischen und unwahren Grundsätzen gebaut, die man auf keinen Fall akzeptieren darf. Sie deutet an, dass die Gewalt gegen Frauen systembedingt ist und ihre Quelle Religion, Tradition und Kultur sind“, heißt es in einer Erklärung des Episkopats.

Polnische Verfassung im Widerspruch

Die Konvention muss noch von dem Parlament ratifiziert werden. „Das kann sogar noch mehrere Monate oder Jahre dauern“, sagte die Gleichstellungsbeauftragte der Regierung, Agnieszka Kozlowska-Rajewicz. Die rechtsliberale Regierungspartei PO (Bürgerplattform) ist nämlich in diesem Thema gespalten. Der konservative Flügel unter der Führung von Justizminister Jaroslaw Gowin stößt sich wie die katholischen Bischöfe insbesondere am Artikel 12 der Konvention, wo es heißt, Gewalt gegen Frauen sei „oft beeinflusst von Vorurteilen, geschlechtsspezifischen Stereotypen, Bräuchen oder Tradition“. Die Mitglieder des Europarats sollten sich deshalb um „Änderungen in der Mentalität“ ihrer Bürger bemühen.

Gowin vertrat bisher die Auffassung, dass die Konvention mit dem in der Verfassung verankerten „Schutz der Familie, Mutterschaft und Elternschaft“ unvereinbar sei.Das Kabinett vom Premier Donald Tusk fügte als Kompromisslösung seinem Beschluss über Unterzeichnung des Dokuments an, dass die Konvention in Polen nur in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung angewendet werde.

APA