Deutschland: Gehaltskürzungen von Pfarrern zulässig

Kirchen dürfen in Deutschland ihren Pfarren bei Missbrauchsfällen als Strafmaßnahme das Gehalt kürzen. Das entschied am Freitag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Im Zusammenhang mit Vergehen wie sexuellem Missbrauch von Minderjährigen dürfen Kirchen ihren Pfarrern laut einem Gerichtsurteil das Gehalt kürzen. Wie die katholische Nachrichtenagentur KNA berichtete, ist ein katholischer Priester mit seiner Klage gegen seine Gehaltskürzung als Strafmaßnahme für sexuellen Missbrauch vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gescheitert.

Strafmaßnahme verfassungsrechtlich gesichert

Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, hatte einem Pfarrer nach Kirchenrecht die Bezüge um 20 Prozent für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Der Pfarrer im Ruhestand hatte versucht, diese Disziplinarmaßnahme mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart zu verhindern. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Der VGH bestätigte nun den Beschluss.

Das Dienstrecht von Geistlichen gehöre zum „Kernbereich innergemeinschaftlicher Angelegenheiten der Kirchen“. Den Kirchen sei das Recht zur eigenständigen Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten verfassungsrechtlich gewährleistet, befanden die Richter. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2012.

Der Priester hatte den Angaben zufolge in den 1960er-Jahren Minderjährige sexuell missbraucht. Eine strafrechtliche Verfolgung war nach Bekanntwerden der Taten wegen Verjährung nicht mehr möglich. Daher verhängte die Diözesanleitung beginnend mit August 2011 eine dreijährige Kürzung der Bezüge.

KAP/dpa