Holocaust-Leugner Williamson zu Geldstrafe verurteilt

Holocaust-Leugner Richard Williamson ist am Mittwoch vom Amtsgericht Regensburg in Deutschland erneut wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Er soll 1.800 Euro zahlen, wie das Gericht erläuterte. Der frühere Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft hatte im November 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten.

Es ist bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson deshalb juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil mit einer Geldstrafe von 6.500 Euro hatte das Oberlandesgericht Nürnberg kassiert. Williamsons Anwälte kündigten an, auch nun weitere Instanzen einzuschalten. Sie waren zuvor damit gescheitert, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Der 72 Jahre alte Geistliche selbst war nicht zum Prozess gekommen.

„Es waren keine spontanen Äußerungen“

Der Fall schlug auch deshalb hohe Wellen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation von Williamson und weiteren Bischöfen der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben hatte. Inzwischen ist Williamson von den Piusbrüdern suspendiert worden - mehr dazu in Piusbruderschaft schließt Williamson aus. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.

Interview mit Holocaust-Leugner Richard Williamson auf Tablet-PC

APA/EPA/Armin Weigel

Das Interview mit Holocaust-Leugner Williamson auf einem Tablet-PC

„Es waren keine spontanen Äußerungen“, begründete das Gericht die Bestrafung des Briten. Er habe wohlüberlegt auf die Fragen vor der Kamera geantwortet. „Dieses Interview hat den Frieden in Deutschland gestört.“ Die Berichterstattung über den Fall sei groß gewesen, auch habe es Strafanzeigen aus der Bevölkerung gegeben.

Aussagen im Internet abufbar

„Er hat minutenlang vor einer eingeschalteten Fernsehkamera geredet.“ Er sei sich bewusst gewesen, dass die Passagen gesendet werden konnten. Die Verteidiger hatten argumentiert, Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn seine Aussagen in Deutschland zugänglich gewesen waren.

Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien seine Aussagen ein Straftatbestand. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte argumentiert, dass man in Deutschland sehr wohl die Aussagen zum Holocaust ansehen konnte. Beispielsweise sei die schwedische Sendung im Internet abrufbar gewesen.

APA/dpa