US-Erzbischof veröffentlichte Missbrauchs-Akten

Der Erzbischof von Los Angeles, Jose Gomez, hat kircheninterne Akten über mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Kindern durch Priester im Internet veröffentlicht.

Auf der Internetseite der Erzdiözese Los Angeles sind seit Donnerstag namentlich gekennzeichnete Personalakten von 124 Priestern einzusehen. Die Veröffentlichung ist Teil einer Einigung der Kirche und der mutmaßlichen Opfer von 2007. Die 124 genannten Personen sind jene, die in diesem Verfahren beschuldigt worden waren. In 82 Fällen enthalten die Akten konkrete Informationen über mutmaßlichen sexuellen Missbrauch. Zu den übrigen 42 Dossiers hat die Erzdiözese selbst keine Informationen über möglichen Missbrauch.

„Diese Akten dokumentieren Missbrauch, der vor Jahrzehnten begangen wurde. Das macht ihn aber nicht weniger schlimm“, erklärte Erzbischof Gomez. „Ich finde es schmerzhaft und brutal, diese Dokumente zu lesen. Das darin beschriebene Verhalten ist furchtbar traurig und böse. Es gibt keine Entschuldigung, keine Erklärung dazu, was diesen Kindern geschehen ist.“

Kardinal Roger Mahony

EPA/Armando Arorizo

Dem Altbischof der Erzdiözese Los Angeles, Kardinal Roger Mahony, wurden aufgrund seiner Rolle bei der Vertuschung von mutmaßlichen Missbrauchsfällen sämtliche Aufgaben entzogen.

Vorgänger sämtlicher Aufgaben enthoben

Gomez entzog zugleich seinem Vorgänger Roger Mahony sämtliche kirchliche Aufgaben. Der frühere Erzbischof werde „keine öffentlichen oder Verwaltungsaufgaben mehr haben“, erklärte Gomez. Der frühere Spitzenberater Mahonys für sexuellen Missbrauch, Thomas Curry, legte zudem sein Amt als Regionalbischof nieder. Mahony und Curry sollen die mutmaßlichen Täter in den 80er Jahren geschützt haben.

Die Erzdiözese Los Angeles hatte sich 2007 mit 500 mutmaßlichen Opfern sexuellen Missbrauchs durch Priester auf eine Entschädigung in der Höhe von insgesamt 660 Millionen Dollar (heute rund 487 Millionen Euro) geeinigt. Diese Einigung sah auch vor, die Personalakten der beschuldigten Priester zu veröffentlichen. Seitdem war aber heftig umstritten, ob die Namen der Betroffenen geschwärzt werden sollten oder nicht.

APA/AFP

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