Umfrage: Österreich mehrheitlich gegen Beschneidung

Laut einer Umfrage sind mehr als die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher dafür, die religiöse Beschneidung von minderjährigen Buben unter Strafe zu stellen.

Laut einer Umfrage der „Integral Markt- und Meinungsforschungs GmbH“ im Auftrag der „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ sind mehr als die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher dafür, die Beschneidung minderjähriger Buben unter Strafe zu stellen. Für 55 Prozent der 500 Befragten ist die Beschneidung demnach eine Körperverletzung, die geahndet werden soll. Bei den 14- bis 19-Jährigen sind sogar 68 Prozent dieser Ansicht.

Gefragt nach den eigenen Kindern, antworten die Österreicherinnen und Österreicher noch deutlicher gegen die Beschneidung. 89 Prozent der Befragten würden ihren eigenen minderjährigen Sohn nicht religiös beschneiden lassen, auch wenn dies ihre Religion vorschreibe, sondern ihm die Entscheidung nach Vollendung der Volljährigkeit selbst überlassen.

Rabbi und Kindesvater bei traditioneller jüdischer Beschneidung

EPA / Bea Kallos

55 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind laut der neuen Umfrage gegen die Beschneidung minderjähriger Buben aus religiösen Gründen.

Mehr als zwei Drittel für Schutzalter

Mehr als zwei Drittel der Befragten sprechen sich überdies laut Aussendung der „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ für ein Schutzalter von mindestens 16 Jahren für die religiöse Beschneidung aus. Die „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ sieht in den Umfrage-Ergebnissen einen „eindeutigen Auftrag an die Justizministerin". Sie müsse dafür sorgen, dass Buben genauso wie Mädchen vor genitaler Verstümmelung geschützt werden“, fordert etwa der Gynäkologe Christian Fiala.

Im vergangenen Dezember hatte das Nachrichtenmagazin „profil“ in einer ähnlichen Umfrage eine etwas weniger ablehnende Haltung der österreichischen Bevölkerung gegenüber der Beschneidung eruiert. In der „profil“-Umfrage hatten sich 46 Prozent für ein Verbot der Beschneidung ausgesprochen, 40 Prozent waren dafür, 14 Prozent wollten sich nicht äußern.

Gegenseitige Anzeigen

Erst vor Kurzem hat die Staatsanwaltschaft Wien zwei Anzeigen wegen Körperverletzung gegen den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Schlomo Hofmeister, zurückgelegt - mehr dazu in: Beschneidung: Verfahren eingestellt (wien.orf.at, 18.1.2013).

Die „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ äußert nun in ihrer Aussendung die Vermutung, dass es sich bei der Einstellung um eine Weisung aus dem Justizministerium gehandelt habe. Die Anzeige war von der Initiative selbst eingebracht worden - mehr dazu in: Anzeige wegen religiöser Beschneidung von Buben. Die Israelitische Kultusgmeinde hatte die Initiative im Gegenzug wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“, „Verhetzung“ und Verleumdung angezeigt - mehr dazu in: IKG klagt „Initiative gegen Kirchenprivilegien“. Auch dieses Verfahren wurde aber bereits eingestellt.

Die aktuelle Debatte über die religiöse Beschneidung von Buben geht auf ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2012 zurück, das die religiöse Beschneidung als Straftat bewertete. Der deutsche Bundestag beschloss schließlich im vergangenen Dezember ein Gesetz, dass sicherstellte, dass die religiöse Beschneidung auch künftig straffrei bleibt - mehr dazu in: Berlin regelt religiöse Beschneidungen. In Österreich war eine solche Regelung nicht notwendig, da die Beschneidung nach Auffassung des Justizministeriums hierzulande ohnehin straffrei ist.

religion.ORF.at

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