Papst Benedikt XVI. gibt Pontifikat am 28. Februar ab

Papst Benedikt XVI. hat am Montag völlig überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Joseph Ratzinger tat während eines öffentlichen Konsistoriums in Rom seine ungewöhnliche Entscheidung in lateinischer Sprache kund.

Bereits am 28. Februar werde er sein Amt niederlegen, so Benedikt XVI., der seinen Rücktritt damit begründete, er habe nicht mehr genug Kraft für das Amt. Es handelt sich erst um den zweiten Rücktritt eines Papstes in der Geschichte der katholischen Kirche. Der ehemalige vatikanische Generalsekretär Angelo Sodano sprach von einem „Blitz aus heiterem Himmel“.

Papst tritt zurück

REUTERS/Alessandro Bianchi

Joseph Ratzinger ist erst der zweite Papst, der sein Amt zurücklegen wird

Papst Benedikt XVI. war im April 2005 zum Nachfolger des verstorbenen Johannes Paul II. gewählt worden. Er ist mittlerweile 85 Jahre alt. Es ist das erste Mal seit Jahrhunderten, dass ein Papst von seinem Amt zurücktritt.

So trat etwa 1294 Papst Coelestin V. nach wenigen Monaten aus Gewissensgründen von seinem Amt zurück. Sein Nachfolger Bonifaz VIII. ließ ihn einsperren. Er starb 1296 in Gefangenschaft.

Rücktritt laut Kirchenrecht möglich

Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt, doch nach dem Kirchenrecht ist auch ein Rücktritt möglich. Hierfür muss das Kirchenoberhaupt keine Gründe nennen. Auch muss niemand den Rücktritt eigens annehmen. Entscheidend ist allerdings, dass die Entscheidung zum Rückzug völlig freiwillig ist.

In dem 1983 von Johannes Paul II. reformierten Kanonischen Recht (Can. 332. § 2) heißt es: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.“

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