Konklave: Hinter verschlossenen Türen

An der Wahl des neuen Papstes dürfen nur jene Kardinäle als ”Elektoren” teilnehmen, die am Tag des Beginns der Sedisvakanz noch nicht das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Das sind derzeit 117. Tatsächlich am Konklave teilnehmen werden aber nur 115 Kardinäle: Der indonesische Kardinal Julius Riyadi Darmaatmadja (78) sagte am 22. Februar seine Teilnahme an der Papst-Wahl aus gesundheitlichen Gründen ab - mehr dazu in Kardinal aus Jakarta sagt für Konklave ab. Der schottische Kardinal Keith O’Brien trat indes am 25. Februar aufgrund von Vorwürfen „unangemessenen Verhaltens“ gegenüber jungen Priestern zurück und gab bekannt, dass auch er nicht nach Rom reisen wird - mehr dazu in Schottischer Kardinal O’Brien zurückgetreten.

Da Kardinaldekan Angelo Sodano mit seinen 85 Jahren nicht mehr ins Konklave einzieht, wird der dienstälteste Kardinalbischof, der Italiener Giovanni Battista Re (79), das Konklave leiten. Mit dem Ende des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. begann am 28. Februar um 20.00 Uhr die Zeit der Sedisvakanz. Das ist die Zeit, in der das Amt des Papstes nicht besetzt ist - normalerweise vom Tod des Kirchenoberhaupts bis zur Wahl seines Nachfolgers. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und heißt wörtlich übersetzt „leerer Stuhl“. Die Wahl des Nachfolgers muss frühestens 15, spätestens 20 Tage später beginnen.

Die Zeit zwischen zwei Päpsten (Interregnum) konnte in früheren Zeiten lange dauern. Die längsten Interregnen sind aus dem 13. Jahrhundert - 29. November 1268 bis 1. September 1271, zuvor 10. November 1241 bis 25. Juni 1243 - bekannt. Damals wurde das Konklave eingeführt, die Wahlversammlung der Kardinäle hinter sorgfältig ”cum clave” (mit dem Schlüssel) verschlossenen Türen.

Kardinäle versammeln sich zum Konklave in der Sixtinischen Kapelle

APA/EPA/Osservatore Romano

Kardinäle versammeln sich am 18. April 2005 zum Konklave in der Sixtinischen Kapelle

Einfluss von außen abhalten

Dieses Verfahren sollte auch den Einfluss der Außenwelt abhalten, vor allem aber die Entscheidung der Eingesperrten beschleunigen. Seit 1831 hat kein Konklave länger als vier Tage gedauert. In seiner im Februar 1996 erlassenen neuen Papstwahlordnung ”Universi dominici gregis” bestätigte Papst Johannes Paul II. das an Traditionen reiche Ritual des Konklave in vielen Punkten, in einigen wurde es aber deutlich verändert. Benedikt XVI. modifizierte die Regeln 2007 noch einmal geringfügig.

Alle Kardinäle müssen schwören, die in der Konstitution enthaltenen Vorschriften zu beachten und das Amtsgeheimnis zu wahren. Zu ihren ersten Aufgaben gehört es, die Zerstörung des Fischerringes und des Bleisiegels des verstorbenen Papstes zu kontrollieren, die benötigten Ausgaben für die Zeit zwischen dem Tod - oder Rücktritt - des Papstes und der Wahl des Nachfolgers zu genehmigen und eventuell vorhandene Dokumente, die der vorige Papst dem Kardinalskollegium hinterlassen hat, zu lesen.

„Extras omnes!“

Ihre weiteren Verpflichtungen bestehen bereits in direkten Vorbereitungen für das Konklave. Dazu gehört beispielsweise die durch Los erfolgende Zuteilung der Zimmer im Domus Sanctae Marthae, wo gemäß der neuen Konstitution die Papst-Wähler logieren, sowie geeigneter Unterkünfte für die übrigen im Konklavebereich zugelassenen Personen.

Darüber hinaus sollen sie „zwei in der Lehre, in der Weisheit und in moralischer Autorität beispielhaften Klerikern die Aufgabe anvertrauen, den Kardinälen selber zwei wohlüberlegte Betrachtungen über die Probleme der Kirche in jenem Augenblick und über die erleuchtete Wahl des neuen Papstes zu halten“, und den Termin für die erste dieser Betrachtungen festlegen. Der Zeitpunkt der zweiten Betrachtung fällt dann unmittelbar mit dem Beginn des Konklaves zusammen. Der rituelle Ruf ”Extra omnes!” verbannt alle Unbefugten, dann werden die Tore verschlossen.

Keine Handys beim Konklave

Die neue Wahlordnung schärft strikte Geheimhaltung der Vorgänge im Konklave ein, moderne Kommunikationsmittel wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Mobiltelefone sind verboten. Den traditionellen Wahlort, die Sixtinische Kapelle, haben Spezialisten gegen Abhörgeräte zu sichern. Wohnen können die Elektoren mit weitaus mehr Komfort als früher, dafür ist der Konklavebereich sicher schwerer zu kontrollieren.

Schaulustige beobachten am 18.4. 2005 auf dem Petersplatz in Rom den Vatikan und die Sixtinische Kapelle

dapd/Johannes Simon

Schaulustige beobachten am 18. April 2005 auf dem Petersplatz in Rom den Vatikan und die Sixtinische Kapelle

Noch 1978 mussten die Kardinäle in engen Zellen im Apostolischen Palast hausen und sanitäre Einrichtungen teilen, nun stehen ihnen 108 Suiten und 23 Einzelzimmer im renovierten Domus Sanctae Marthae zur Verfügung. Das reicht gerade, obwohl Johannes Paul II. die in den gegenwärtigen Regeln gesetzte Grenze von 120 Elektoren zeitweise überschritten und beim Konsistorium im Februar 2001 sogar 135 Wahlberechtigte um sich versammelte.

Strenge Richtlinien und Geheimhaltung

Für die Durchführung der Wahl, die Vereidigung der Wähler, das Aussehen der Stimmzettel, das Zählen der Voten und das Verbrennen der Stimmzettel nach jedem Wahlgang gibt es genaue Richtlinien. Die genauen Vorgänge im Konklave müssen streng geheim gehalten werden, nur mit Erlaubnis des neuen Papstes darf darüber geredet werden. Der weiße Rauch über dem Dach der Sixtinischen Kapelle, der in den letzten Jahrzehnten die geglückte Wahl anzeigen sollte (nicht immer war die Farbe klar zu erkennen), kommt in den Wahlregeln nicht zur Sprache. Doch da die Stimmzettel verbrannt werden müssen, dürfte auch die Tradition der ”Sfumata” erhalten bleiben.

Der künftige Papst muss zwei Drittel aller Stimmen auf sich vereinigen. Erst nach dem 33. oder 34. Wahlgang ist eine Stichwahl möglich. Im Konklave finden täglich bis zu vier Wahlgänge statt. Die Wahl wird für einen Tag des Gebets und der Meditation unterbrochen, wenn die Wahl drei Tage lang erfolglos war. Anders als noch in der Wahlordnung von Johannes Paul II. (1978 bis 2005) gilt diese Mehrheit auch, wenn 34 Wahlgänge erfolglos waren. Wenn das Konklave bis zu diesem Zeitpunkt ohne Ergebnis ist, sollen die Kardinäle zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl übergehen. Diese beiden dürften an der weiteren Wahl nicht mehr teilnehmen.

Schwarzer Rauch steigt über der Sixtinischen Kapelle auf

dapd/Johannes Simon

Der weiße Rauch, der die geglückte Papst-Wahl verkünden soll, kommt in den Wahlregeln nicht vor

Macht der Kardinäle eingeschränkt

Die Macht der Kardinäle wird durch das Kirchenrecht stark eingeschränkt. Sie dürfen während der Sedisvakanz nämlich nur Entscheidungen treffen, die keinen Aufschub dulden. Außerdem dürfen von den Päpsten erlassene Gesetze während der Vakanz in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden.

Die wahlberechtigten Kardinäle:

  • Europa: 61, davon 28 in Italien
  • Nordamerika: 14
  • Lateinamerika: 19
  • Asien: 11
  • Afrika: 11
  • Ozeanien: 1

Mit der Führung der ordentlichen Angelegenheiten der Kirche ist eine Sonderkongregation betraut, der nicht alle Kardinäle angehören. Sie wird vom Kardinal-Camerlengo geleitet, der als Generalvikar der Diözese Rom eine herausragende Stellung während der Sedisvakanz einnimmt. Camerlengo ist gegenwärtig Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone. Ihm zur Seite stehen drei durch Los bestimmte Kardinalassistenten, die nach jeweils drei Tagen ausgewechselt werden.

Jeder männliche Katholik kann Papst werden

Wählbar ist theoretisch jeder männliche Katholik. Doch praktisch haben längst nur noch Kardinäle Chancen, zumal der letzte Papst, der nicht aus ihren Reihen stammte, Urban VI. (1378 bis 1389), das Große Abendländische Schisma auslöste. Ist der Gewählte noch nicht Bischof - zuletzt war das Gregor XVI. (1831 bis 1846) -, so ist er sofort nach der Wahl zum Bischof zu weihen. Mit einer Ausnahme - Marcellus II. (April bis Mai 1555) – legten sich seit dem Jahr 1000 alle Päpste einen neuen Namen zu.

Drei Papst-Gewänder in verschiedenen Größen aus der Papst-Schneiderei Gammarelli liegen bereit, der neue Pontifex legt das am ehesten passende an und nimmt die Huldigungen und Treueversprechen der Kardinäle entgegen. Dann begibt er sich auf die mittlere Loggia des Petersdomes. Dort schreitet der dienstälteste Kardinaldiakon, derzeit der Franzose Jean-Louis Tauran (69), voran und verkündet der wartenden Menge die langersehnte Formel „Habemus papam“ (Wir haben einen Papst).

religion.ORF.at/dpa/KAP/APA

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