Spaniens Bischöfe für „Pille danach“ bei Vergewaltigung

Nach der Deutschen Bischofskonferenz hat nun auch die spanische die „Pille danach“ für vergewaltigte Frauen für zulässig erklärt. Wie in Deutschland gilt das aber nur, wenn das Präparat die Befruchtung verhindert.

Die katholische Kirche in Spanien hat die „Pille danach“ für vergewaltigten Frauen unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt. Dies gelte aber nur, sofern die Medikamente keine abtreibende Wirkung hätten und nicht den Tod eines Embryos bewirkten, sagte der Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz, Juan Antonio Martínez Camino, am Dienstag in Madrid.

Die Pille danach.

REUTERS/Eric Gaillard

Die Pille danach ist auch für die spanische Bischofskonferenz denkbar - allerdings nur, wenn sie keine abtreibende, sondern bloß eine empfängnisverhütende Wirkung hat.

„Wissen nicht, ob es so etwas gibt“

„Da eine Vergewaltigung einen Akt der Ungerechtigkeit und der Gewalt darstellt, ist es legitim, eine Befruchtung zu verhindern“, betonte Martínez Camino. „Eine Abtreibung ist aber unter keinen Umständen zulässig, weil einem menschlichen Wesen nicht das Leben genommen werden darf.“ Der Geistliche räumte allerdings ein, dass den spanischen Bischöfen nicht bekannt sei, ob eine „Pille danach“ ohne abtreibende Wirkung entwickelt worden sei. „Wenn es in Deutschland so etwas gibt, wissen wir nichts davon.“

Die deutschen Bischöfe hatten in der vorigen Woche entschieden, dass katholische Krankenhäuser vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen dürfen, sofern das Medikament eine Befruchtung verhindert - mehr dazu in Deutsche Bischöfe erlauben „Pille danach“.

APA/dpa

Mehr dazu: