Paris: Entlassung wegen Kopftuchs rechtswidrig
Die Entlassung der muslimischen Frau stelle eine „Diskriminierung“ aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen dar, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris am Dienstag. Die Frau war 2008 von ihrem Arbeitgeber entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, bei der Arbeit ihr Kopftuch abzulegen.
Kirche und Staat
Der Kassationsgerichtshof urteilte, das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat könne bei „Angestellten in einem privaten Arbeitsverhältnis, die für keine öffentliche Einrichtung tätig sind“, nicht als Begründung für eine Entlassung herangezogen werden. Dadurch würde der im französischen Arbeitsrecht festgelegte Schutz von Angestellten verletzt.
Der französische Innenminister Manuel Valls sagte in einer ersten Reaktion, er „bedauere“ das Urteil des Kassationsgerichtshofs. Es stelle den Laizismus in Frankreich infrage.
Seit 2008 vor Gericht
Die Angestellte der Kinderkrippe Baby Loup im Pariser Problemviertel Chanteloup-les-Vignes hatte im Dezember 2008 nach längerem Mutterschafts- und Elternurlaub angekündigt, ihren Schleier auch während der Arbeit tragen zu wollen. Sie wurde daraufhin mit Verweis auf das interne Regelwerk der Kindertagesstätte entlassen, das eine „philosophische, politische und konfessionelle Neutralität“ vorschreibt. Zwei Mal scheiterte die Frau mit Klagen gegen ihre Entlassung, bis ihr nun der Kassationsgerichtshof Recht gab.
APA