Klage gegen Unabhängige Opferschutzkommission

Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Renzl hat Klage gegen die Unabhängige Opferschutzkommission eingebracht, an die sich Opfer kirchlicher Missbrauchsfälle wenden können. Der Anwalt verlangt, die Verwendung des Namens zu unterlassen.

Der Anwalt verlangt in seiner Klage gegen die Vorsitzende der Kommission (Klasnic-Kommission) Waltraud Klasnic und deren Sprecher Herwig Hösele, die Verwendung des Namens zu unterlassen. Gegenüber der APA begründete er die Klage damit, dass die Kommission einerseits nicht unabhängig sei und sich andererseits „wie eine Behörde“ bezeichne und als solche aufzutreten versuche.

Die "Klasnic-Kommission" bei Bundespräsident Heinz Fischer

APA/Roland Schlager

Juni 2012: Die Übergabe des Zwischenberichts der Opferschutzkommission. V.l. Kurt Scholz, Caroline List, Kommissions-Vorsitzende Waltraud Klasinc, Bundespräsident Heinz Fischer, Ulla Konrad, Udo Jesionek, Ludwig Adamovic und Klasnic-Sprecher Herwig Hösele

„Irreführende Unternehmensbezeichnung“

Die Bezeichnung Anwaltschaft sei irreführend, weil es sich weder um Anwälte noch um eine ganze Anwaltschaft handle. Da der Gesetzgeber diesen Begriff auch zur Bezeichnung von Behörden, wie etwa der Volksanwaltschaft oder der Patientenanwaltschaft verwendet, entstehe der Eindruck, dass es sich bei der Opferschutzanwaltschaft um eine staatliche Behörde handle.

In gleicher Weise verwende der Gesetzgeber auch die Bezeichnung Kommission für Behörden. Die Klienten würden dadurch getäuscht, sie würden davon abgelenkt, dass ihnen auch die gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche durch unabhängige Rechtsanwälte offen stünde, heißt es in der Klagsschrift.

Verlangt wird nun, die Verwendung der Bezeichnungen „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“ bzw. „Unabhängige Opferschutzkommission“ gerichtlich zu untersagen und das Urteil zu veröffentlichen.

Zeitpunkt der Klage kein Zufall

Der Anwalt erklärte, die Klage aus eigenem Antrieb eingebracht zu haben. Unterstützt wird er unter anderem von der Plattform „Betroffener kirchlicher Gewalt“. Nicht zufällig wird die Klage während der laufenden Eintragungswoche des Volksbegehrens gegen Kirchprivilegien eingebracht, das sich ebenfalls gegen kirchliche Missbrauchs- und Gewaltverbrechen wendet.

Die Klage richtet sich nicht gegen die Tätigkeit der Opferschutzanwaltschaft beziehungsweise der Opferschutzkommission sondern gegen die „irreführende Unternehmensbezeichnung“. Die Unabhängigkeit wird schon allein deshalb bezweifelt, weil die Einrichtungen „entgeltlich im Auftrag der Bischofskonferenz“ handeln, wie es in der der APA vorliegenden Klagsschrift heißt.

APA

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