CZ: Klage gegen Kirchen-Entschädigung abgewiesen

Der tschechische Verfassungsgerichtshof hat am Montag die Beschwerde einer Gruppe von Senatoren gegen die 2012 vom Parlament beschlossenen Rückgaben von früherem Kircheneigentum abgewiesen.

Das Entschädigungsgesetz sieht die Restitution des ehemaligen Kirchenbesitzes im Wert von 75 Milliarden Kronen (2,9 Milliarden Euro) vor. Außerdem soll der Staat in den kommenden drei Jahrzehnten Kompensationen in einer Gesamthöhe von 59 Milliarden Kronen plus Zinsen auszahlen.

Vor dem Gebäude des Verfassungsgerichtshofes in Brünn demonstrierten etwa zehn Gegner des Rückgabegesetzes. „Sie stehlen die Zukunft unserer Kinder, wir sagen genug!“ oder „Wenn (Johannes) Huss (tschechischer Kirchenreformator, der für seine Lehre in Konstanz 1415 als Ketzer verbrannt wurde, Anm.) heute noch lebte, würde ihn (Dominik) Duka (Prager Erzbischof, Anm.) verbrennen“, stand auf deren Transparenten der Demonstranten.

Kritiker: Eigentum durch Unterdrückung gewonnen

Eine Gruppe von 18 Senatoren hatte im Hinblick auf das Entschädigungsgesetz beanstandet, dass ein Großteil des Besitzes den Kirchen nie gehört habe. Außerdem habe die Kirche einen Teil des Eigentums durch „Unterdrückung“, beispielsweise mit Hilfe von „Hexen-Prozessen“, gewonnen.

Die Beschwerdeführer argumentieren weiter, dass das Gesetz die Restitutionsgrenze – das Jahr 1948 (Übernahme der Macht durch die Kommunisten, Anm.) – durchbreche. Auch die Benes-Dekrete, auf deren Grundlage die Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg vertrieben und enteignet worden waren, würden damit infrage gestellt. Eines der weiteren Argumente lautete, dass das Geld schließlich „in den Vatikan gelangen wird“.

Das Gesetz war von der Regierung des konservativen Premiers Petr Necas (ODS) durchgesetzt worden. Dagegen waren vor allem die oppositionellen Sozialdemokraten (CSSD) und Kommunisten (KSCM), die die Entschädigung als zu großzügig betrachten. Die Tschechische Republik war das letzte ehemals kommunistische Land Mittelosteuropas, das einen Ausgleich zwischen Staat und Kirche fand.

APA