Rumänien: Kritik an Gottesbezug in neuer Verfassung

Mehrere Verfassungsänderungen sorgen derzeit in Rumänien für Kritik - unter anderem der starke Bezug auf die rumänisch-orthodoxe Kirche und der Ausschluss von Homosexuellen aus dem Eherecht.

In Rumänien sorgen mehrere geplante Verfassungsänderungen, die von der zuständigen Kommission zum Teil bereits verabschiedet wurden, für kontroverse Diskussionen. Für Kritik sorgte zunächst die Wiedereinführung des Wappens als offizielles Abzeichen der rumänischen Flagge, die von zahlreichen Kommentatoren als bloße Bereicherungsmethode für Klientelfirmen bezeichnet wurde.

Nun wird unter anderem jene Bestimmung, wonach die Eheschließung laut Verfassung allein heterosexuellen Paaren möglich sein soll, als möglicher Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz beanstandet. Ebenfalls umstritten ist die Absicht, die Formel „Nihil sine Deo“ (Lateinisch: Nichts ohne Gott) in die Verfassung aufzunehmen. Historisch ist die Formel als Leitspruch des ehemaligen rumänischen Königshauses bekannt, das Rumänien bis zur Regierungsübernahme durch die Kommunisten im Jahr 1947 regierte.

„Keine Homophobie“

Senatspräsident Crin Antonescu von den mitregierenden Nationalliberalen (PNL), der der Verfassungskommission vorsteht, erklärte am Mittwoch, dass der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Institution der Ehe keine Einschränkung der Bürgerrechte darstelle und der Homophobie nicht gleichzustellen sei. „Das dies die Familie ist, steht nicht zur Diskussion“, sagte Antonescu und betonte, dass die Kommission kürzlich den Paragrafen zur Gleichbehandlung so erweitert habe, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung unterbunden werde.

Premier Victor Ponta von den Sozialdemokraten (PSD) erklärte hingegen, es sei nicht notwendig, die Ehe in der Verfassung zu verankern und sprach sich für eine ausschließliche Regelung innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches aus.

Kirche in die Verfassung?

Antonescu besteht außerdem darauf, dass der Beitrag der rumänischen Orthodoxen Kirche „zur nationalen Geschichte und zur Entwicklung und Identität des rumänischen Volkes“ verfassungsrechtlich verankert wird, obwohl der Vorschlag, der von der Orthodoxen Kirche selbst unterbreitet worden war, von der Kommission ursprünglich abgelehnt worden war – laut Antonescu aus rein formalen Gründen.

Andere anerkannte Glaubensgemeinschaften, beispielsweise die von den Kommunisten verbotene Griechisch-Katholische Kirche, die historisch wesentlich zur Bildung des Nationalstaats beigetragen hat, würden nicht bedacht, beanstanden Kritiker. Auch gilt es als erwiesen, dass die Orthodoxe Kirche während des kommunistischen Regimes mit dem Staatsapparat, einschließlich des repressiven Geheimdienst „Securitate“, zusammengearbeitet hat. Weil es sich um ein „Werturteil“ handle, soll die Orthodoxe Kirche nun laut Antonescu in der Präambel der künftigen Verfassung Erwähnung finden.

Die Verfassungsreform soll laut Regierungsprogramm der PSD und PNL noch heuer umgesetzt werden – für die Einführung der neuen Verfassung ist eine entsprechende Volksbefragung vorgeschrieben.

KAP