Irland: Bischöfe weiter gegen Abtreibungsreform

Die katholischen Bischöfe Irlands haben sich erneut entschieden gegen die geplante Reform des strengen Abtreibungsgesetzes gewandt. Eine Annahme des Gesetzentwurfs wäre ein „Kulturwechsel“.

Die katholischen Bischöfe Irlands haben sich erneut entschieden gegen die geplante Reform des strengen Abtreibungsgesetzes gewandt. Eine Annahme des Gesetzentwurfs wäre ein „fundamentaler Eingriff in die medizinische Praxis in Irland“ und ein „Kulturwechsel“, heißt es in einer am Montagabend verbreiteten Erklärung der irischen Bischofskonferenz.

Die Irische Bischofskonferenz will die kommende Reform des Abtreibungsgesetzes vor dem Obersten Gerichtshof anfechten. Die Kirche werde eine Verfassungsbeschwerde einlegen, falls der Gesetzentwurf wie geplant am Mittwoch verabschiedet und durch Präsident Michael D. Higgins unterzeichnet werde, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Martin Long, laut deutscher katholischer Nachrichtenagentur KNA.

Demonstranten in Dublin gegen ABtreibungsgesetz mit Transparenten: "LIFE" und "I AM PRO LIFE"

APA/AP/Shawn Pogatchnik

35.000 Menschen demonstrieretn in Dublin am 6 Juli gegen das Abtreibungsgesetz

Leben gegen Leben

Eine Liberalisierung des Gesetzes würde bedeuten, dass Abtreibung eine „angemessene Antwort auf Selbstmordgedanken“ sein könne. Zudem würde sie „ernste moralische, gesetzliche und verfassungsmäßige Konflikte im Bereich der Gewissens- und Religionsfreiheit schaffen“, so die Erklärung.

Vor einer Woche hatte das irische Parlament in erster Lesung mit großer Mehrheit eine Reform des Abtreibungsgesetzes angenommen. Der Entwurf sieht eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fall einer Gefährdung des Lebens der Mutter vor. Für diese Woche steht die endgültige Abstimmung an. Nach einer Testperiode soll die neue Rechtslage dann später noch einmal überprüft werden.

Seit Jahrzehnten Unsicherheit über die Rechtslage

Mit der Reform will die Regierung ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 entschieden, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein könne, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könnte. Die Regelung blieb aber umstritten und fand keinen Eingang in das entsprechende Gesetz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verlangte daher 2010 eine Klärung des Abtreibungsgesetzes; die Rechtsunsicherheit stelle eine Verletzung der Menschenrechte irischer Frauen dar.

Neu angestoßen hatte die öffentliche Diskussion der Fall einer im Krankenhaus verstorbenen jungen Frau. Die 31-jährige Inderin Savita Halappanavar war im Oktober 2012 wegen Schwangerschaftskomplikationen eingeliefert worden. Sie starb wenige Tage später an Blutvergiftung, nachdem ihr die Ärzte eine Abtreibung verweigert hatten. Der Ehemann verklagte die Universitätsklinik wegen medizinischer Fahrlässigkeit.

Aufhebung des Fraktionszwangs gefordert

Die Bischöfe verlangen weiter eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei der weiteren Entscheidung in dieser „grundsätzlichen moralischen Frage“. Eine freie Abstimmung gehöre zur Meinungsfreiheit und zu den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Am Tag nach der ersten Lesung waren vier Abgeordnete der regierenden Fine-Gael-Partei wegen ihres Widerstands gegen die Abtreibungsreform aus ihrer Partei ausgeschlossen worden. Sie hatten sich dem Fraktionszwang widersetzt. Dennoch wurde die Reform mit 138 zu 24 Stimmen angenommen.

KAP

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