Geldwäsche: Papsterlass ermöglicht hartes Durchgreifen

Die erweiterten Kompetenzen der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde AIF könnten großes Zittern unter einer Reihe von Kurienmitarbeitern hervorrufen, heißt es in italienischen Medien von Mittwoch.

Aufgrund des neuen Motu Proprio (Papsterlasses), das am 8. August veröffentlicht wurde, ist die AIF („Autorita Informazione Finanziaria“) fortan für alle vatikanischen Einrichtungen mit regelmäßigen Finanzaktivitäten zuständig. Dies hat unter anderem direkte Folgen für den Prozess gegen den früheren APSA-Mitarbeiter Prälat Nunzio Scarano, der in Rom wegen versuchter Geldwäsche in Untersuchungshaft sitzt.

Nunzio Scarano

APA/AP/Francesco Pecoraro

Nunzio Scarano

In einem Schreiben hatte sich Scarano vor drei Wochen aus seiner Zelle an Papst Franziskus gewandt und behauptet, er habe „nie schmutziges Geld gewaschen und nie gestohlen, sondern nur Personen zu helfen versucht“, die ihn um Hilfe gebeten hätten. Mit den Erträgen aus den diversen „Hilfen“ hätte ein Sterbehospiz errichtet werden sollen, so Scarano laut italienischen Medien.

Papst verärgert

Franziskus ließ den Brief allerdings unbeantwortet. Das Motu Proprio von 8. August spreche vielmehr von großer Verärgerung über den Scarano-Skandal, heißt es. Der Prälat müsse seit der Veröffentlichung mehr als vorher Schlimmes befürchten.

Eine Finanzaufsichtsbehörde, die Einrichtungen und Personen kontrolliere, die vom weltlichen Recht im Ernstfall gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wäre letztlich ein zahnloser Tiger geblieben, so der Tenor der Medienberichte. Einem solchen hatte die im Dezember 2010 von Benedikt XVI. errichtete vatikanische Finanzaufsichtsbehörde AIF geglichen - bis zum Motu Proprio von 8. August.

Kurienmitarbeiter ursprünglich nicht belangbar

Benedikt XVI. hatte zwar bei der Gründung der AIF angeordnet, dass diese die Geldflüsse im Vatikan überwachen solle, und zwar sowohl von Einrichtungen der staatlichen Verwaltung als auch der Kurie. Gleichzeitig galt aber das zugleich veröffentlichte Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und verdeckter Terrorismusfinanzierung nur für den Vatikanstaat - Kurienmitarbeiter waren also ausgenommen.

Das Motu Proprio von 8. August hat nun festgelegt, dass alle Anti-Geldwäsche-Vorschriften des Vatikanstaates künftig auch für die Einrichtungen der römischen Kurie gelten sollten. Auch nicht gewinnorientierte Einrichtungen sollen demnach der Kontrolle der AIF unterliegen. Damit ist ein umfassendes Durchgreifen ermöglicht.Die geistlichen Mitarbeiter der Kurie, dem Leitungsorgan der katholischen Kirche, unterlagen bislang nur dem Kirchenrecht. Eine Ahndung von Fehlverhalten war damit erschwert.

Scarano, der Oberbuchhalter der vatikanischen Güterverwaltung APSA war, muss jetzt wie jeder andere Bürger die Härte des Gesetzes befürchten. Er soll an einem letztlich gescheiterten Versuch beteiligt gewesen sein, 20 Millionen Euro Schwarzgeld einer befreundeten Reederfamilie in einem Privatjet von der Schweiz nach Italien zu bringen und einem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter dafür einen Scheck über 400.000 Euro überreicht haben. Erstmals in einem solchen Fall hat auch die vatikanische Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Sie stellte ein Rechtshilfeersuchen an die italienische Justiz.

Kampf gegen Geldwäsche und Korruption

Mit dem neuen Erlass setzt der Vatikan seine Bemühungen fort, die von den Anti-Geldwäsche-Experten des Europaratskomitee-Moneyval vor gut einem Jahr bemängelten Defizite zu beheben. Vor allem Stellung und Kompetenzen der AIF wurden gestärkt.

Der Moneyval-Bericht hatte unzureichende Zuständigkeiten und Unklarheiten über deren Umfang beanstandet. Zudem soll fortan von allen vatikanischen Einrichtungen, die finanzielle Transaktionen durchführen, eine Risiko-Abschätzung erfolgen, die mögliche Einfallstore für Geldwäsche und andere unlautere Geschäfte identifiziert und bewertet. Eine weitere Neuerung ist die Einrichtung einer zentralen Kommission, die die Maßnahmen der einzelnen vatikanischen Einrichtungen gegen Geldwäsche koordinieren soll.

Unterdessen ist die Zukunft der sogenannte Vatikan-Bank IOR weiterhin ungewiss. Er habe noch keine Entscheidung getroffen, ob das „Institut für die religiösen Werke“ in seiner jetzigen Form bestehen bleibe, in einen Hilfsfonds umgewandelt oder ganz geschlossen, sagte Papst Franziskus im Juli. Er werde in dieser Frage auf die Mitarbeiter der Bank und die mit der Begutachtung betraute Kommission hören. In jedem Fall müssten jedoch „Transparenz und Ehrbarkeit“ Kennzeichen des IOR sein, so der Papst.

religion.ORF.at/KAP

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