Strafe für Holocaust-Leugner Williamson bestätigt

In einem Fernsehinterview hat der britische Bischof Williamson den Holocaust geleugnet. Nun wird er erneut wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Hinnehmen will er dies aber wieder nicht.

Der britische Bischof Richard Williamson muss für seine Leugnung des Holocausts eine Geldstrafe zahlen. Im Berufungsprozess hat das Landgericht Regensburg die Geldstrafe von 1.800 Euro gegen den 73-Jährigen wegen Volksverhetzung bestätigt. Das ursprüngliche Urteil gegen den 73-Jährigen, der erneut beim Prozess nicht anwesend war, war im Jänner vom Amtsgerichts Regensburg gefällt worden.

Der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem nahe Regensburg geführten Fernsehinterview den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern abgestritten.

Die Ermordung von Millionen Juden sei historisch eindeutig belegt, sagte dazu der Vorsitzende Richter Walter Boeckh. „Diese Tatsache hat der Angeklagte nicht nur geleugnet, sondern auch verharmlost.“ Dadurch sei in Deutschland der öffentliche Friede erheblich gestört worden.

Interview mit Holocaust-Leugner Richard Williamson auf Tablet-PC

APA/EPA/Armin Weigel

Das Video des Interviews mit Richard Williamson

Revision angekündigt

Die Verteidigung hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert. Nach der erneuten Verurteilung kündigten die Rechtsanwälte umgehend an, Revision einzulegen. Auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schlossen sie nicht aus.

Vor fast fünf Jahren hatte der Bischof in einem Interview eines schwedischen Fernsehsenders im Priesterseminar der Piusbruderschaft gesagt: „Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“ Einige Passagen des Interviews wurden im Internet veröffentlicht. In England und Schweden sind die Äußerungen nicht strafbar.

Exkommunikation aufgehoben

Das Interview hatte auch in der katholischen Kirche bis hin zum damaligen Papst Benedikt XVI. für Aufregung gesorgt. Benedikt hatte just zu diesem Zeitpunkt die Exkommunikation Williamsons - gemeinsam mit der der anderen Bischöfe der Piusbruderschaft - aufgehoben. Erst 2012 reagierten die Piusbrüder und schlossen ihren damaligen Bischof aus der Gemeinschaft aus.

Williamson wusste nach Angaben seiner Rechtsanwälte nichts von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus und wollte dies auch nicht. Die anonyme Veröffentlichung unter anderem über die Internetplattform Youtube könne Williamson nicht angelastet werden, hatte die Verteidigung argumentiert.

Fall zum fünften Mal vor Gericht

Die Strafkammer in Regensburg folgte dieser Auffassung nicht. Der Bischof habe den schwedischen Journalisten während des Interviews sogar zur Vorsicht gemahnt, erläuterte Richter Boeckh. „Sie wollen doch nicht, dass ich ins Gefängnis komme, bevor ich Deutschland verlassen habe“, hatte Williamson gesagt. Das sei eine Bitte um freien Abzug, aber nicht eine Bitte, die Äußerungen nicht zu verbreiten, betonte Boeckh.

Es war bereits das fünfte Mal, dass sich ein deutsches Gericht mit dem Fall Williamson beschäftigte. Im Juli 2011 hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6.500 Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil im Februar jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln, so dass der Fall erneut beim Amtsgericht und in der abermaligen Berufung nun wieder beim Landgericht Regensburg landete.

dpa