Diözese Freiburg: Mehr Rechte für Wiederverheiratete

Katholiken, die nach einer Scheidung wieder geheiratet haben, fühlen sich von der Kirche oft ausgeschlossen. Nun reicht die Kirche in Deutschland Betroffenen offenbar die Hand.

Nach jahrelanger Diskussion will sich die katholische Kirche in Deutschland um Wiederverheiratete bemühen. Die Diözese Freiburg veröffentliche eine entsprechende Handreichung für Seelsorger, wie das Seelsorgeamt der Diözese am Montag der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Sie werde diese Woche versandt und habe deutschlandweit Signalcharakter. Freiburg ist die zweitgrößte der 27 deutschen Diözesen.

Ziel sei es, die Situation von Katholiken, die geschieden sind und wieder geheiratet haben, zu verbessern. So werde ihnen nicht mehr grundsätzlich der Zugang zu kirchlichen Ämtern wie dem Pfarrgemeinderat sowie zu den Sakramenten verwehrt.

„Zuhören und begegnen“

Neben dem Empfang der Heiligen Kommunion und der Beichte sind dies Taufe, Firmung und Krankensalbung. Von diesen sind Katholiken, die nach Scheidung eine neue Ehe eingegangen sind, bislang ausgeschlossen, weil eine Wiederheirat nach katholischer Lehre als Sünde gilt. Dies stößt seit Jahren auf Kritik.

„Wir wollen beim Scheitern von Ehen offen sein für die Betroffenen, wir wollen ihnen zuhören und begegnen“, sagte der Leiter des Seelsorgeamtes in Freiburg, Domdekan Andreas Möhrle. Auch angesichts hoher Scheidungsraten könne es sich die Kirche nicht mehr leisten, diese Menschen auszuschließen.

Angebot Seelsorge-Gespräch

Wiederverheirateten Geschiedenen würden künftig Seelsorge-Gespräche angeboten. Sie könnten sich dort mit dem Scheitern ihrer Ehe und dem Glauben auseinandersetzen. Dies sei die Grundlage, wieder voll am Leben der Kirche mit allen Sakramenten teilzunehmen.

„Einerseits nehmen wir wahr, dass die Betroffenen sich oft ausgegrenzt fühlen und darunter leiden, andererseits wissen wir um die Vorgaben der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts“, sagte Möhrle. Mit der Handreichung werde ein praxisgerechter Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ermöglicht. Beim Deutschlandbesuch von Papst Benedikt XVI. vor zwei Jahren hatte der damalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU) einen zeitgemäßen Umgang der Kirche mit den Betroffenen angemahnt.

dpa