Vatikan: Keine Sakramente für Wiederverheiratete

Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, hat den Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener vom Empfang der Sakramente bekräftigt.

Nach geltender kirchlicher Lehre könne es in dieser Frage keine Ausnahmen geben, so Müller. Der Umgang mit dieser Personengruppe dürfe „nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden“ oder einer Gewissensentscheidung der Betroffenen anheimgestellt werden, schreibt er in einem Gastbeitrag für die vatikanische Zeitung „Osservatore Romano“, der am Dienstag auf deren Internetseite veröffentlicht wurde.

Müller tritt in dem Artikel zudem der Behauptung entgegen, eine Zulassung zu den Sakramenten sei mit Verweis auf Barmherzigkeit zu rechtfertigen. Papst Franziskus hatte Ende Juli mit Blick auf wiederverheiratete Geschiedene gesagt, es sei „die Zeit der Barmherzigkeit“, womit er Spekulationen genährt habe, er könnte eine Änderung der kirchlichen Position in dieser Frage anstreben. Für Oktober 2014 hat Franziskus eine Sonderbischofssynode einberufen, die sich auch mit Wiederverheiraten Geschiedenen befassen soll.

Erzbischof Müller

Foto: dpa/Armin Weigel

Gerhard Ludwig Müller

Eheannullierungen als möglicher Weg

Zugleich wandte sich Müller in dem Beitrag mit dem Titel „Die Macht der Gnade“ gegen eine Reduzierung der Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen auf die Frage des Kommunionempfangs und forderte eine „umfassendere Pastoral“ für diese Personengruppe. Er deutete zudem an, dass eine Ausweitung von Eheannullierungen ein möglicher Weg sei, um kirchlich verheirateten Personen, die in einer zweiten zivilen Verbindung leben, die Wiederzulassung zu den Sakramtenten zu ermöglichen.

Heute seien Ehen wahrscheinlich häufiger ungültig als früher, weil es „am Ehewillen im Sinn der katholischen Ehelehre mangelt und die Sozialisation im gelebten Raum des Glaubens gering ist“, so der Präfekt der Glaubenskongregation. Darum sei "eine Überprüfung der Gültigkeit der Ehe wichtig und könne „zur Lösung von Problemen führen“. In diesem Sinne hatte sich zuletzt auch der Papst vor Priestern der Diözese Rom geäußert.

Zulassung wäre Verwirrung

Müller bekräftigt die kirchliche Lehre, dass „Lebensstand und Lebensverhältnisse“ von wiederverheirateten Geschiedenen in „objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche“ stünden, „den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig“ mache. Zudem würde eine Zulassung der Betreffenden „Irrtum und Verwirrung“ unter den Gläubigen „hinsichtlich der kirchlichen Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe“ erzeugen.

Der Präfekt der Glaubenskongregation zitierte hierbei aus dem päpstlichen Schreiben „Familiaris consortio“ von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981. Dieses sei bis heute „grundlegend“ für den kirchlichen Umgang mit wiederverheiraten Geschiedenen, schrieb der Präfekt der Glaubenskongregation. Müller hob zudem hervor, dass das ausdrückliche Verbot für Geistliche, wiederverheirateten Geschiedenen die Sakramente zu spenden, nicht auf „legalistischem Zwang“, sondern aus sakramententheologischen Gründen bestehe.

KAP

Mehr dazu: