Kardinal Kasper gegen „Blankoscheck“ für Geschiedene
„Da sollten wir nicht mit billig verstandener Barmherzigkeit alles ausräumen, sondern auf sehr unterschiedliche Situationen pastoral unterschiedlich reagieren“, forderte der frühere Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Walter Kasper, am Freitagabend in Münster. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Priester jemals jemanden an der Kommunionbank zurückgewiesen hätte, aber die Kirche sei es den Priestern schuldig, ihnen klare Kriterien an die Hand zu geben.
EPA/Jeon Heon-Kyun
Kritik übte Kasper am Vorstoß des Freiburger Seelsorgeamtes: „Da hat jemand gemeint, er könnte das vorweg entscheiden.“ In der Erzdiözese Freiburg sollen wiederverheiratet Geschiedenen künftig Seelsorge-Gespräche angeboten werden - als Grundlage dafür, wieder voll am Leben der Kirche mit allen Sakramenten teilzunehmen.
1993 war Kasper einer jener oberrheinischen Bischöfe, die in einem Hirtenbrief erklärten, einen „unerträglichen Status quo“ beenden und wiederverheirateten Geschiedenen innerhalb strenger Grenzen den Empfang der Sakramente ermöglichen zu wollen.
Der Kardinal und frühere Bischof von Rottenburg-Stuttgart betonte ferner, er habe den Eindruck, dass der Papst die Bischofssynode „verlebendigen und dynamisieren“ wolle und er werte es als positiv, dass er die Ortskirchen stärken wolle. „Wir brauchen einen anderen Stil der Amtsführung, und da geht Franziskus mutig voran“, sagte Kasper. Er könne sich vorstellen, dass die Kurie künftig zu einer Art „Informationsbörse“ für Bischöfe werden würde. Auch müssten „in einer manchmal klerikal verstaubten Atmosphäre“ mehr Frauen vertreten sein.
Gebot der Einheit nicht erfüllt
Kasper regte weiter an, dass die evangelische und die katholische Kirche beim Reformationsgedenken 2017 einen gemeinsamen Gottesdienst feiern sollten. „Darin sollten wir ein Bekenntnis unserer Schuld ablegen, dass wir das Gebot der Einheit nicht erfüllt haben“, sagte der Kurienkardinal. Die beiden Kirchen sollten für die ökumenische Bewegung danken und versprechen, entschlossen auf diesem Weg weiterzugehen.
Ausdrücklich lobte Kasper die „sehr weise Entscheidung“ des Papstes im Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. In Limburg sei ein „schrecklicher Schaden“ angerichtet worden, dort sei vieles „schlimm, ja verheerend gelaufen“. Dennoch dürfe es keine Vorverurteilungen und „keine öffentliche Hinrichtung“ geben. Entschieden werde erst, wenn das Ergebnis der Überprüfung vorliege. Äußerungen des einen oder anderen Bischofs in diesem Kontext habe er „nicht gut gefunden“, merkte der Kardinal an. Zudem stelle sich die Frage nach der Rolle der Gremien bei den Entscheidungen im Bistum Limburg. „Das ist nicht die Schuld eines einzigen Mannes“, so Kasper.
KAP
Mehr dazu:
- Diözese Freiburg: Mehr Rechte für Wiederverheiratete
(religion.ORF.at; 7.10.2013) - D: Bischöfe bei Wiederverheirateten uneins
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