Krankensalbung: Polnischer Atheist gewinnt Prozess

Das oberste Gericht Polens hat entschieden, dass die Krankensalbung künftig nur dann gespendet werden darf, wenn der Patient vorher gefragt wurde. Ein atheistischer ehemaliger Komapatient hatte geklagt.

Wie die Tageszeitung „Rzeczpospolita“ (Donnerstag) berichtete, haben die Höchstrichter entschieden, dass die ungefragte Krankensalbung ein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit ist. Nach dem Grundsatzurteil soll nun ein niedrigeres Gericht entscheiden, ob der Kläger von dem Stettiner Krankenhaus das von ihm geforderte Schmerzensgeld von umgerechnet 21.000 Euro erhält.

Jerzy R. hatte dem Bericht zufolge erst Monate nach seiner Entlassung aus seinem Krankenakt erfahren, dass ihm ein Krankenhausseelsorger die Krankensalbung („Letzte Ölung“) verabreicht hatte. R. wirft dem Krankenhaus vor, nicht geprüft zu haben, ob er Christ sei und eine Krankensalbung wünsche.

Krankensalbung gängige Praxis

Im stark katholisch geprägten Polen ist es gängige Praxis, dass das Klinikpersonal bei Lebensgefahr für einen Patienten einen Priester für die Krankensalbung ruft. Bei bewusstlosen Patienten werden die Angehörigen meist nicht gefragt.

Die Salbung der Hände und der Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl verleiht diesem nach katholischem Verständnis Kraft. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche.

KAP/KNA