Vatikan: Feste Tarife für Heiligsprechungsverfahren

Der Vatikan will die Kosten für Verfahren zur Heiligsprechung reduzieren und kalkulierbarer machen. Seit Jahresbeginn gelten feste Sätze für solche Prozesse, an die sich die Beteiligten halten müssen.

Das berichtete der „Osservatore Romano“ in seiner Mitwoch-Ausgabe. Die Maßnahme solle Bescheidenheit und Gerechtigkeit fördern und Ungleichbehandlungen von Fällen vermeiden, zitiert die päpstliche Zeitung den zuständigen Kurienkardinal Angelo Amato.

Antragsteller müssen zahlen

Selig- und Heiligsprechungsverfahren kosten oft weit mehr als 50.000 Euro. Bezahlt werden müssen etwa der jeweilige Anwalt im Verfahren, der sogenannte Postulator, Honorare für Gutachter sowie Gebühren an den Vatikan. Dieses Geld muss in der Regel von den Antragstellern aufgebracht werden. Das sind zumeist Diözesen oder Orden.

Es sei wichtig, dass alle, die ein Heiligsprechungsverfahren anstrebten, wüssten, welche Kosten auf sie zukämen, so der Präfekt der Heiligsprechungskongregation. Dies gelte sowohl für die Gebühren, die an den Vatikan zu entrichten seien, als auch die Ausgaben für die Anwälte des Verfahrens. Zugleich teilte Amato mit, dass seine Behörde einen Spendenfonds für Heiligsprechungsverfahren einrichtet, die an mangelnden finanziellen Mitteln zu scheitern drohten.

religion.ORF.at/KAP

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