Tebartz-van Elst: „Ich habe Fehler gemacht“

Der frühere Bischof der deutschen Diözese Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, hat zwei Tage nach seinem vom Papst angenommenen Rücktritt Fehler eingeräumt und um Vergebung gebeten.

„Mit dem Wissen von heute erkenne ich, dass ich Fehler gemacht habe. Auch wenn sie niemals aus Absicht entstanden, haben sie Vertrauen zerstört“, heißt es in einer Erklärung vom Freitag. „Ich bitte alle um Vergebung, die unter meinen Versäumnissen gelitten haben oder leiden.“ Der 54-Jährige hatte am Vormittag in Rom ein kurzes Treffen mit Papst Franziskus - zwei Tage, nachdem dieser Tebartz-van Elsts Amtsverzicht akzeptiert hatte. In dieser Entscheidung sehe er die Chance für einen Neubeginn, für das Bistum Limburg und auch für ihn selbst, heißt es weiter in der Erklärung.

„Während meiner Amtsführung als Bischof von Limburg ist bei vielen Katholiken und in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass ich den Dienst für die Diözese und an der Einheit der Kirche dadurch vernachlässigt hätte, dass ich eigene Ziele und Interessen in den Vordergrund gestellt und ohne Abstimmung durchgesetzt hätte“, heißt es laut Kathpress in der Erklärung des Bischofs.

„Herzliche brüderliche Begegnung“ mit Papst

Papst Franziskus hatte am Mittwoch den Rücktritt des Bischofs angenommen, den dieser nach einer Affäre um die hohen Kosten für den Neubau seiner Limburger Residenz im Oktober angeboten hatte. An diesem Freitag hatte der Papst den emeritierten Bischof zu einer Audienz im Vatikan empfangen. Franziskus habe ihm bei der „herzlichen brüderlichen Begegnung“ zugesichert, ihn zu gegebener Zeit mit einer neuen Aufgabe zu betrauen, schreibt Tebartz-van Elst.

Seine am Mittwoch bekannt gewordene Erklärung zum kirchlichen Prüfbericht über die Kosten des Residenzneubaus von rund 32 Millionen Euro bitte er als „Zäsur“ zu betrachten und nicht als Anfang einer neuen Auseinandersetzung. In der Erklärung hatte Tebartz-van Elst die Verantwortung für die ausufernde Bausumme weitgehend von sich gewiesen und einen Teil der Schuld seinem Generalvikar zugeschoben. Er hoffe, dass es „jenseits wechselseitiger Beschuldigungen und Verletzungen“ und aus der Distanz zu einer Versöhnung komme, betont Tebartz-van Elst nun.

Der Papst hatte am Mittwoch Weihbischof Manfred Grothe zum Apostolischen Administrator ernannt. Entscheidend für den Beschluss des Papstes war laut der Mitteilung des vatikanischen Presseamts nicht allein der Prüfbericht zu den hohen Kosten für den Neubau des Limburger Bischofssitzes, vielmehr habe auch das verlorene Vertrauen der Gläubigen vor Ort die Entscheidung beeinflusst. Tebartz war bereits vor einigen Tagen aus seinem interimistischen Wohnsitz der vergangen fünf Monate, Metten in Niederbayern, abgereist. Zuvor hatte Papst Franziskus den Bischof beurlaubt.

Staatsanwaltschaft erwägt Ermittlungen

Die Limburger Staatsanwaltschaft wird in Kürze darüber entscheiden, ob sie gegen Tebartz förmliche Ermittlungen aufnimmt. Es gehe um den möglichen Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bischofshauses auf dem Limburger Domberg, so die Justizbehörde am Donnerstag. Dazu müsse der am Mittwoch veröffentlichte Prüfbericht der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zu den Kosten des Bischofshauses und ihrer Finanzierung ausgewertet werden.

Die neue Bischofsresidenz in Limburg

APA/EPA/dpa/Thomas Frey

Der umstrittene Limburger Bischofssitz (li.) und der Limburger Dom (re.)

Gegen den Bischof, gegen den früheren Generalvikar Franz Kaspar und gegen drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls seien 30 Anzeigen eingegangen. Zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates gehört auch der ehemalige Chef der Staatskanzlei des Landes Hessen, Jochen Riebel, der Tebartz-van Elst im Oktober massiv beschuldigt hatte. Der DBK-Prüfbericht weist allerdings den Kontrollgremien in der Diözese eine Mitschuld an dem Desaster zu.

Verdachts der Untreue in Sachen Bischofshaus

Die Auswertung wird laut Staatsanwaltschaft etwa zehn Tage in Anspruch nehmen. Der Behörde liegen seit längerem mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue in Sachen Bischofshaus vor. Es sei nun zu prüfen, ob „nur“ kirchliches Recht oder auch weltliches Recht verletzt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft greift nur dann ein, wenn aus ihrer Sicht weltliches Recht gebrochen wurde. Zunächst muss sie feststellen, ob ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegt, der ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Dies setzt voraus, dass nach kriminalistischer Erfahrung eine Straftat in Betracht kommt.

Der Prüfbericht bestätigt indessen alle Vorwürfe, die in den vergangene Monaten in den Medien erhoben wurden. Er weist Tebartz-van Elst zum Beispiel auch eine Hauptverantwortung bei der Vertuschung der Baukosten zu: „Gegenüber der Öffentlichkeit und den Diözesanmitarbeitern wurden auf Geheiß des Bischofs entweder keine genauen oder falsche Angaben über die Kosten des Bauprojekts gemacht“.

Tebartz bestreitet Vorwurf der Lüge

Auslöser für die „Geheimhaltung“ sei der Wunsch gewesen, „dass der Planungsprozess weder von diözesaninterner noch von öffentlicher Diskussion und nicht wieder von breitester öffentlicher Kritik begleitet sein sollte“. Selbst gegenüber Kardinal Giovanni Lajolo, den Papst Franziskus im September 2013 nach Limburg entsandt hatte, habe der Bischof „nicht die ihm bereits bekannten Zahlen angegeben“. Den Vorwurf der Lüge will Tebartz-van Elst nicht auf sich sitzen lassen.

Tebartz-van Elst sei bereits auf einer Sitzung am 22. August 2013 informiert worden, dass die Kosten auf 31,5 Millionen Euro ansteigen werden. „Der Bischof habe am Schluss der Verwaltungsratssitzung eindringlich gebeten, dass diese Zahlen keinesfalls öffentlich genannt werden dürfen“, heißt es im Prüfbericht. Am 28. August habe es eine weitere Sitzung gegeben. Das Protokoll darüber unterschrieb der Bischof am 11. September.

Grothe: Sehr sorgfältig gearbeitet

Tebartz-van Elst widersprach noch am Mittwochabend. Er habe das Gespräch mit Lajolo schon am 10. September gehabt, schrieb der Bischof. Die Unterzeichnung des Protokolls am Tag danach könne „nicht als Beleg für meine Kenntnis der differenzierten Gesamtbaukostensumme angeführt werden“. Bei der Sitzung am 28. August wiederum sei er nicht dabei gewesen.

Diözesanadministrator Grothe sagte am Donnerstag im Kölner Domradio, er habe damit gerechnet, dass Tebartz seine Meinung sagen werde. Er sei allerdings gelassen, weil die Kommission „sehr sorgfältig gearbeitet“ habe und ihre Aussagen „jederzeit im vollen Umfang belegen kann“.

Für die Bezüge von Tebartz-van Elst ist derzeit weiterhin das Bistum Limburg zuständig. Der 54-Jährige haben nun den Status eines emeritierten Bischofs, sagte ein Sprecher der Diözese. Das Bistum sorge damit für dessen Versorgung - ähnlich wie bei Pfarrern im Ruhestand. Für die Zukunft wolle man sich am Umgang anderer Bistümer mit ihren Bischöfen im Ruhestand orientieren, erklärte der Sprecher. Es soll ein „transparenter und nachvollziehbarer Modus“ gefunden werden.

religion.ORF.at/KAP

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