Kirchenlieder in Klasse: Beamter tatsächlich versetzt

Ein hoher niederösterreichischer Beamter, der sich gegen eine religiöse Diskriminierung nichtkatholischer Schüler in einer Volksschule im Bezirk Tulln geäußert hatte, ist am Freitag versetzt worden.

Die Versetzung geschah nach einem Gespräch mit Landesschulratspräsident Hermann Helm. „Er wurde der Abteilung Schule des Amtes der NÖ Landesregierung mit sofortiger Wirkung zugeteilt“, so Helm auf APA-Anfrage. Die bisherige Dienstverwendung als Landesbediensteter bei der Bundesschulbehörde des Landesschulrats sei aufgehoben worden, der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats habe die Zuweisung an die neue Abteilung akzeptiert, sagte Helm. Als einen der Gründe für die Versetzung nannte der Präsident das „nicht mehr vorhandene Vertrauen“.

Auslöser der von Medien aufgegriffenen Causa - mehr dazu in Kirchenlieder in Klasse verboten: Zwangsversetzung - war, dass ein Teil der Erstkommunionsvorbereitung - das Singen von Kirchenliedern - im Musikunterricht stattfand. Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich dagegen gewehrt. Der Landesschulratspräsident befürwortete allerdings - entgegen der Meinung seines juristischen Leiters - das Einstudieren der Lieder.

„Religiöse Werte im Gesamtunterricht vermitteln“

Helm berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Zudem habe man sich bereits im Februar beim zuständigen Ministerium erkundigt. In einem Antwortschreiben an die Familie hieß es damals, „dass selbstverständlich auf die Erstkommunion im Rahmen des Sach- und Gesamtunterrichts an Volksschule eingegangen werden kann, wobei die religiösen Inhalte als Teil der Lehre ausschließlich dem Religionsunterricht vorbehalten sind.“

Das Singen von Erstkommunikationsliedern beschäftigt nun aber auch die Justiz, nachdem diese Woche eine Beschwerde seitens der Eltern der konfessionslosen Schülerin beim NÖ Landesverwaltungsgericht (NÖ Lvwg) eingebracht wurde, wie ein Sprecher der APA bestätigte. „Damit ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Die Beschwerde wird nun geprüft.“

In einem Appell an die zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) forderte die Initiative „Religion ist Ptivatsache“ am Donnerstag, „unverzügliche klare Stellung gegen die systematische Verletzung von Eltern- und Schülerrechten“ zu beziehen. Zudem wurde darauf verwiesen, dass die Volksschule seit Bekanntwerden auf die am Montag beim niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht eingebrachte Maßnahmenbeschwerde mit einer „erheblichen Verschärfung des Diskriminierung“ reagiert habe. Die Erstkommunionsvorbereitung erfolge nun täglich im Gesamtunterricht, so die Initiative.

religion.ORF.at/APA

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