Schönborn drängt auf Sterbehilfe-Verbot in Verfassung

Die Österreichische Bischofskonferenz tritt weiterhin klar für ein Sterbehilfeverbot in der Verfassung und den Ausbau der Hospiz- und Palliativ-Versorgung ein.

Eine entsprechende Erklärung wurde bei der jüngsten Vollversammlung in Mariazell beschlossen, berichtete Kardinal Christoph Schönborn am Mittwoch im APA-Gespräch. Das hieße, den „österreichischen Weg der vorbildlichen Alternative zum Weg der Euthanasie, den andere Länder bereits beschritten haben“ fortzusetzen.

„Beeindruckender Konsens“

In Österreich herrsche hier „beeindruckender Konsens“, den Schönborn auch als Erbe seines Vorgängers Kardinal Franz König sieht. Dessen Wort, der Mensch möge an der Hand eines Menschen, aber nicht durch seine Hand sterben, ist auch Motto einer parlamentarischen Bürgerinitiative für ein verfassungsmäßiges Sterbehilfeverbot, die von der Bischofskonferenz ausdrücklich unterstützt wird.

In die parlamentarische Enquetekommission zum Thema, die demnächst starten dürfte, setzt Schönborn große Hoffnung. Er erwarte sich, dass die Volksvertreter „die Stimmen der Bevölkerung in die Debatte einbringen“. Zudem hoffe er, dass die zahlreichen Hospiz-Initiativen auch künftig „von der öffentlichen Hand unterstützt werden“. Sparzwänge dürften hier nicht zu Einschnitten führen, denn „die Menschenwürde selber ist nicht argumentierbar“.

Selektion als „Rubikon“

Ein weiteres Thema bei der Vollversammlung der Bischöfe waren Reproduktionsmedizin bzw. Familienrecht. Einmal mehr tritt man vehement gegen die Präimplantationsdiagnostik auf: „Diese kann als nicht anders bewertet werden als Selektion, und das ist eben ein Rubikon, den eine Gesellschaft grundsätzlich nicht überschreiten sollte“. Selektion werde auch in der europäischen Menschenrechts-Konvention klar abgelehnt.

In der Frage nach Zugang zur Reproduktionsmedizin und zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare hat die Bischofskonferenz ihre Position ebenfalls untermauert. „Wir erinnern wieder und wieder daran, dass es hier um Kinderrechte geht und nicht die Wünsche dieses Paares“, so Schönborn. Das „Recht auf Vater und Mutter“ sei „elementares Kinderrecht“.

religion.ORF.at/KAP

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