F: Entlassung verschleierter Kindergärtnerin bestätigt

In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit von großer Symbolkraft hat Frankreichs Oberster Gerichtshof die Entlassung einer verschleierten Kindergärtnerin endgültig bestätigt.

Der Kassationsgerichtshof in Paris lehnte am Mittwoch einen Revisionsantrag der Kindergärtnerin Fatima Afif ab. Eine private Einrichtung könne die Freiheit ihrer Angestellten einschränken, ihre religiösen Überzeugungen am Arbeitsplatz zum Ausdruck zu bringen. In der Kinderkrippe sei das durch die Aufgaben der Erzieherin gerechtfertigt.

Dabei hatte der Kassationsgerichtshof der Kindergärtnerin im März 2013 Recht gegeben und ihre Entlassung als „Diskriminierung“ aus religiösen Gründen eingestuft. Afif war 2008 von der privaten Kinderkrippe Baby-Loup im Pariser Problemviertel Chanteloup-les-Vignes entlassen worden, weil sie ihr islamisches Kopftuch bei der Arbeit nicht ablegen wollte.

Erregte Debatte über Laizismus

Das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat könne bei „Angestellten in einem privaten Arbeitsverhältnis“ nicht als Begründung für eine Entlassung herangezogen werden, urteilte der Oberste Gerichtshof 2013 - und löste damit eine erregte Debatte über den Laizismus aus.

Das Pariser Berufungsgericht, an das der Fall zurücküberwiesen wurde, gab dann aber im November wieder der privaten Kinderkrippe Baby-Loup Recht. Afif habe einen „schweren Fehler“ begangen und gegen die internen Regelungen der Kinderkrippe verstoßen, die „philosophische, politische und konfessionelle Neutralität“ vorschreibe. Der Kassationsgerichtshof schloss sich nun in einer Plenumssitzung dieser Argumentation an.

Urteil zu Burka-Verbot erwartet

Afifs Anwalt Michel Henry sprach am Mittwoch von einem „enttäuschenden Urteil“ des Obersten Gerichtshofs. Er kündigte in dieser Sache eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an.

Die Straßburger Richter werden sich bereits am Dienstag zum allgemeinen Umgang mit dem Gesichtsschleier in Frankreich äußern. Dann wird das Urteil zum Burka-Verbot in Frankreich erwartet, das die Vollverschleierung auf der Straße und an anderen öffentlichen Plätzen verbietet. Eine französische Muslimin hatte vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen das Burka-Verbot geklagt.

religion.ORF.at/APA/AFP

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