Islamgesetz untersagt Finanzierung aus dem Ausland

Das neue Islamgesetz untersagt eine Finanzierung aus dem Ausland. Davon betroffen sind auch Imame, die im Rahmen ihres türkischen Dienstverhältnisses in Österreich tätig sind.

Mit der Regelung solle „Einflussnahme aus dem Ausland“ bestmöglich verhindert werden, erklärte Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz mit Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ), bei der der Begutachtungsentwurf für die Islam-Gesetzesnovelle präsentiert wurde.

Der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft müsse künftig aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz, die Verwaltung dieses Vermögens müsse dann aber im Inland erfolgen.

„Türkische“ Imame betroffen

Auch „lebende Subventionen“ seien von der Regelung umfasst, also auch Imame. Derzeit gebe es rund 300 Imame in Österreich, etwa 65 davon sind Angestellte aus der Türkei, erläuterte Kurz auf Nachfrage. Diese könnten laut Gesetz in Zukunft so nicht mehr in Österreich tätig sein. Der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes wird am Donnerstag bis 7. November in Begutachtung geschickt. Inkrafttreten soll sie mit Jahresbeginn 2015, wobei teilweise Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Außenminister Sebastian Kurz

APA/Herbert Neubauer

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (re.) und Außenminister Sebastian Kurz (li.)

„Es werden sowohl Rechte als auch Pflichten neu definiert. Klares Prinzip dabei ist, dass staatliches Recht Vorrang vor religiösem Recht hat“, so Kanzleramtsminister Ostermayer in einer Aussendung von Donnerstag. „Der Neugestaltung, die nun als Begutachtungsentwurf vorliegt, sind sehr intensive Gespräche mit den Vertretern der Musliminnen und Muslime in Österreich vorausgegangen“, so Ostermayer. Der Entwurf sei vom zuständigen Kultusamt erarbeitet worden und mit jenen Ministerien, die davon betroffen sind, akkordiert und mit dem Integrationsminister abgestimmt.

Kein „Einheitskoran“

Zwar müssen mit dem neuen Islamgesetz die Religionsgesellschaften eine Lehre in deutscher Sprache vorlegen - um einen „Einheitskoran“ gehe es aber nicht, so Ostermayer. Es gebe ja verschiedene Strömungen im Islam. Die Vorlage der Lehre sei wichtig etwa für die Unterscheidbarkeit, wenn es um Anträge auf Anerkennung geht.

Muslimische Frauen bei der Eröffnung des Islamischen Friedhofs in Altach (Vorarlberg)

APA/Dietmar Stiplovsek

Das neue Islamgesetz regelt Bereiche wie islamische Seelsorge und Friedhöfe

Direkt von der Novelle betroffen sind die beiden gesetzlich anerkannten islamischen Religionsgesellschaften in Österreich, die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI). Beide würden für sich einen entsprechenden Text vorlegen, wobei die Aleviten das teilweise schon getan hätten, erläuterte Kurz.

Wahlen, Namensrecht und Imame-Ausbildung

Neu geregelt werden auch Bereiche wie die interreligionsgesellschaftlichen Wahlen, das Namensrecht und die theologische Ausbildung von Imamen. „Es soll künftig unter anderem eine Verpflichtung geben, dass Funktionsträger bei strafrechtlichen Verurteilungen von mehr als einem Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von ihrer Religionsgesellschaft abberufen werden“, so Ostermayer. Die Novelle enthalte auch Regelungen betreffend die Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, beim Militär oder in Justizanstalten. Islamische Friedhöfe sind weiters auf Dauer einzurichten.

Ostermayer gab abschließend einen Ausblick auf den Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Novelle: „Der Gesetzesentwurf geht ab heute in eine fünfwöchige Begutachtung. Nach dem Beschluss im Ministerrat und der anschließenden Befassung im Parlament könnte das neue Islamgesetz am Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.“

religion.ORF.at/APA

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