Islamgesetz: Muslimische Jugend fordert Überarbeitung

Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) sieht in dem Entwurf zum neuen Islamgesetz einen Rückschritt ins 19. Jahrhundert und fordert eine „umgehende Überarbeitung“, sowie die Einbeziehung muslimischer Vertreter.

In einer Aussendung vom Dienstag weist die Muslimische Jugend Österreich den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Islamgesetzes „mit größter Empörung“ zurück. Die vorgebrachte Vorlage der neuen Rechtsvorschrift bedeute nicht nur eine Entmündigung muslimischer Bürger in Österreich, sondern auch einen willkürlichen Eingriff des Staates in die inneren Angelegenheiten einer offiziell anerkannten Religionsgesellschaft. Die Novellierung des Islamgesetzes aus dem Jahr 1912 befindet sich derzeit in Begutachtung, inkrafttreten soll sie mit 2015.

Muslimische Jugend Österreich

Die Muslimische Jugend Österreich versteht sich als unabhängige muslimische Jugendorganisation für alle Muslime der zweiten und dritten Generation, ungeachtet ihrer ethnischen und kulturellen Hintergründe.

MJÖ: Muslime unter „Generalverdacht“

Als „untragbar“ und „juristischen Skandal“ wertet die Jugendorganisation den Entwurf, denn damit werde ein Generalverdacht gegenüber jedem Muslim gesetzlich festgeschrieben. „Eine Vielzahl von Sonderbestimmungen im Gesetzesentwurf“ sei weder im Israelitengesetz noch im Protestantengesetz zu finden und nehme Muslimen die Möglichkeit, sich als vollwertige Bürger zu fühlen.

Anders als beispielsweise im Israeliten- oder Protestantengesetz wird in dem Entwurf festgehalten, dass das staatliche Recht über dem der Religionsgemeinschaften steht - ein Passus, den Experten als überflüssig ansehen, weil der Vorrang des staatlichen Rechts ohnehin klar sei. Das aktuelle Weltgeschehen dürfe nicht als Anlass für Verschärfungen genutzt werden, es brauche eine sachliche und seriöse Diskussion, so die Aussendung.

„Ungleichbehandlung von Muslimen“

„Die derzeitige Vorlage zerstört jegliches islamische Vereinsleben und führt zu einer massiven Einschränkung der Vereinsfreiheit.“ Das führe zu einer ungleichen Behandlung von Muslimen im Vergleich zu anderen Religionsgemeinschaften, kritisiert die MJÖ. Der Entwurf zur Novellierung sieht vor, dass alle bestehenden muslimischen Vereine in Kultusgemeinschaften umgewandelt werden müssen, die dann einer der beiden staatlich anerkannten muslimischen Religionsgemeinschaften (der Islamischen Glaubensgemeinschaft - IGGiÖ - oder der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft - ALEVI) unterstehen.

Das derzeit gültige Islamgesetz werde mit dieser Novellierung „verhöhnt“, denn das Gesetz aus dem Jahr 1912 habe Muslime Menschen mit anderem Religionsbekenntnis gleichgestellt. „Im Namen der muslimischen Jugendlichen fordern wir Transparenz und Mitspracherecht bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für eine Zukunft, die uns alle betrifft. Für uns müssen die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen Menschen in diesem Land. Die Unabhängigkeit muslimischer Vereinigungen muss daher weiterhin gewährleistet sein“, fordert die MJÖ.

religion.ORF.at

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