Islamgesetz: IGGiÖ berät über Stellungnahme

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) hat sich zum seit Mittwoch vorliegenden Entwurf zur Novelle des Islamgesetzes noch nicht geäußert. Erst am Montag werde es eine Stellungnahme geben, richtete die IGGiÖ am Donnerstag via APA aus.

Der Schurarat der IGGiÖ werde am Sonntag eine Sitzung abhalten und dabei über das Gesetz beraten, sagte der Präsident der Glaubensgemeinschaft, Fuat Sanac. Er könne daher noch nicht sagen, ob die Glaubensgemeinschaft dem Papier ihre Zustimmung geben wird, sagte der Präsident: „Ich weiß noch nicht, was die Mitglieder entscheiden.“

Gleichzeitig betonte Sanac, dass die IGGiÖ - wie auch die Regierung - kompromissbereit sei. Gegenüber „Presse“ und „Kleiner Zeitung“ (Donnerstag-Ausgaben) klang Sanac noch etwas positiver: Man könne zwar „nicht zu 100 Prozent zufrieden“ sein, sagte er. Man habe nun aber einen Kompromiss gefunden; er als Präsident könne den Entwurf jedenfalls mittragen, sagte er zur „Presse“.

Unerfüllte Wünsche

Gegenüber der APA verwies der Präsident unter anderem auf den unerfüllten Wunsch der Glaubensgemeinschaft, dass aus dem Ausland finanzierte Imame eine Übergangsfrist von drei Jahren erhalten sollten. Der Entwurf sieht hingegen vor, dass religiöse Funktionsträger aus dem Ausland ihre Funktion nur bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben dürfen.

Als einen weiteren Knackpunkt bezeichnete Sanac unter anderem den Plan, dass Lehrende für das geplante Islamstudium ausschließlich Anhänger der jeweiligen Glaubenslehre innerhalb des Islam sein müssen - und nicht, wie von der IGGiÖ gewünscht, zwingend Mitglied bei der IGGiÖ oder der Alevitenvertretung ALEVI.

Der von der Regierung vorgelegte Entwurf soll am 25. Februar im Parlament beschlossen werden, bereits am Donnerstag ist der Beschluss im Verfassungsausschuss vorgesehen. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.

religion.ORF.at/APA

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