Kremsmünster: Verurteilter Ex-Pater bedingt haftfähig

Der wegen sexuellen Missbrauchs an ehemaligen Zöglingen rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilte 81-jährige Ex-Pater des Stiftes Kremsmünster ist bedingt haftfähig. Das geht aus einem medizinischen Gutachten hervor.

Wie das „Neues Volksblatt“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtete, hat ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen ergeben, dass der ehemalige Pater des oberösterreichischen Stiftes in kein reguläres Gefängnis inhaftiert werden kann. Eine Haftanstalt muss ihm demnach wie ein Pflegeheim Barrierefreiheit und andere Einrichtungen bieten, wurde sein Verteidiger Oliver Plöckinger zitiert.

Das zuständige Landesgericht Steyr habe nun bei der Vollzugsdirektion angefragt, ob es hierzulande eine solche Justizvollzugsanstalt gebe. Laut dem Leiter der Vollzugsdirektion Peter Prechtl gibt es in diesem Fall noch keine Entscheidung. Generell sei die Vollzugsanstalt Wilhelmshöhe bei Pressbaum für Menschen adaptiert worden, die pflegebedürftig sind.

Ochsenpeitschen und Tritte

Das Urteil zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor war Ende Jänner vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt worden, nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch abgewiesen hatte.

Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler verübt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten „Stereowatschen“ auf die Zöglinge los. Gelegentlich erklärte er Kinder für „vogelfrei“. Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen, die er bis 2010 illegal besessen hatte.

religion.ORF.at/APA

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