Kinderschutzkommission: „Vertuschung bestrafen“

Es gibt keine kirchenrechtlichen Normen bei der Vertuschung von Missbrauch, hat die päpstliche Kinderschutzkommission kritisiert. Der Vatikan prüft nun ein strengeres Vorgehen gegen Bischöfe, die die Täter schützen.

Die zuständigen Behörden begutachteten derzeit einen Entwurf der päpstlichen Kinderschutzkommission, wonach das Vertuschen von sexuellem Missbrauch durch Bischöfe ein eigener Straftatbestand im katholischen Kirchenrecht werden soll, wie der Präsident des Kinderschutzzentrums der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, Hans Zollner, am Mittwoch im Interview mit „Kathpress“ sagte.

„Derzeit gibt es keine kirchenrechtliche Handhabe gegen Ortsbischöfe, die ihrer Verantwortlichkeit nicht nachkommen und sexuellen Missbrauch in ihrer Diözese vertuschen“, so Zollner. Diese Situation sei aus Sicht der Kommission „unbefriedigend und dringend zu ändern“.

Prozessordnung fehlt

Generell fehlten bei Verstößen von Bischöfen gegen die kirchenrechtlichen Normen zum sexuellen Missbrauch bislang eine Prozessordnung und eine Sanktionsliste, sagte Zollner weiter. Solche Fälle landeten vielmehr ohne ordnungsmäßige rechtliche Zwischeninstanzen beim Papst, sagte der Psychologie-Professor an der Universität Gregoriana.

Der Präsident der Kinderschutzkommission, Kardinal O’Malley von Boston, habe dem Kardinalsrat für die Kurienreform den Vorschlag im April vorgelegt. Es sei erkannt worden, dass an dieser Stelle noch ein Defizit bestehe. „2001 und 2010, als die geltenden Normen für den Umgang mit sexuellem Missbrauch eingeführt beziehungsweise verschärft wurden, hat man dieses Problem noch nicht angehen können oder wollen“, so der deutsche Jesuit.

religion.ORF.at/KAP

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