Israel verbietet „Glaubenswächter“ auf Tempelberg

Israels Verteidigungsminister Mosche Jaalon hat zwei als „Glaubenswächter“ vor der al-Aksa-Moschee agierende muslimische Gruppen verboten. Kritik an dem Vorgehen kam von der muslimischen Stiftung Waqf.

Die weiblichen Murabitat und männlichen Murabitun seien „ein Hauptfaktor für die an der heiligen Stätte auftretenden Spannungen und Gewaltakte“, begründete der Verteidigungsminister am Mittwochabend das neue Verbot. Die „Verteidiger des Glaubens“ genannten Gruppen schreiten auf dem Hochplateau vor der al-Aksa-Moschee, das von den Juden als Tempelberg verehrt wird, gegen jüdische Besucher ein, wenn diese dort Gebete verrichten.

„Unerwünschte“ auf Namenslisten

Zudem seien beide Gruppen „mit feindlich eingestellten islamischen Organisationen verbunden und werden oftmals von diesen angeleitet“, hieß es in der Mitteilung des Ministers ergänzend. In Verbindung mit dem Verbot wurden Namenslisten von Frauen und Männern erstellt, die künftig das Gelände nicht mehr betreten dürfen.

Viele der auf dem al-Aksa-Plateau tätigen Glaubenswächter sind Freiwillige aus der Jerusalemer Altstadt. Andere werden laut Kathpress aber aus den arabischen Gemeinden in Nordisrael vom radikalen Flügel der Partei Islamische Bewegung rekrutiert, bezahlt und in Bussen nach Jerusalem gebracht. Die Murabitat und Murabitun versuchen Juden, die über den Touristeneingang den Tempelberg betreten und dort sichtbar Gebetsrituale verrichten, abzudrängen und sie mit „Allahu Akbar“-Rufen zu übertönen. Das führt immer wieder zu Handgemengen und Konfrontationen mit den israelischen Polizeikräften.

„Völlig inakzeptabel“

Während Israel, das Ost-Jerusalem seit 1967 besetzt hält, sich auf dem geschichtsträchtigen Hochplateau für die Sicherheit zuständig erklärt, obliegt die zivile und religiöse Verwaltung des Geländes mit der Moschee und dem islamischen Felsendom der muslimischen Stiftung Waqf.

Der Vorsitzende der Waqf, Scheich Assam al-Chatib, nannte die israelischen Verbotsverfügungen „völlig inakzeptabel“. Jeder Muslim habe „das Recht, das Gelände der al-Aksa-Moschee zu betreten und dort zu beten, und er wird dadurch automatisch zum Verteidiger des Glaubens“. In der Erklärung des Scheichs hieß es weiter: „Die Besatzungsmacht hat kein Recht, sich in die Angelegenheiten der al-Aksa einzumischen.“

religion.ORF.at/KAP

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