UNO betont Recht von Kindern auf Religionsfreiheit

Der UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit hat aufgerufen, das Recht von Kindern auf Religionsfreiheit wie auch das Recht auf religiöse Erziehung durch ihre Eltern sicherzustellen.

Jedes Kind sei Träger von Grundrechten gemäß seinen Fähigkeiten, betonte der Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt am Freitag laut katholischen Nachrichtenagenturen bei den Vereinten Nationen in New York.

Keine Verpflichtung zu religiös neutraler Erziehung

Eltern seien allerdings nicht zu einer religiös neutralen Erziehung verpflichtet, hob er zugleich hervor. Als Beispiel für die Verletzung religiöser Rechte von Minderjährigen nannte Bielefeldt nach Angaben der Katholischen Nachrichtenagentur KNA und Kathpress die Verschleppung, Zwangsbekehrung und Zwangsverheiratung von Mädchen. Religionsgemeinschaften mahnte er in seinem Bericht, Kindern die nötige Freiheit in Glaubensfragen und -praktiken zu gewähren.

Die Interessen von Eltern und Kindern müssten nicht notwendigerweise identisch sein, so Bielefeldt. Nichtsdestoweniger hätten Sorgeberechtigte „das Recht und die Pflicht, das Kind zur Ausübung seiner Religions- oder Glaubensrechte anzuleiten“.

Eltern seien „nicht verpflichtet, für eine religiös ‚neutrale‘ Erziehung im Namen des Rechts des Kindes auf eine ‚offene Zukunft‘ zu sorgen“, so der Experte. „Das Recht der Eltern auf Religions-oder Glaubensfreiheit schließt das Recht ein, ihre Kinder nach ihrer eigenen Überzeugung zu erziehen und ihre Kinder zu religiösen Einführungsriten zu führen.“

religion.ORF.at/APA