IGGiÖ: Kindergarten-Untersuchungen „unmenschlich“

Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat sich am Montag angesichts der Untersuchung im Auftrag des Integrationsministeriums enttäuscht gezeigt, dass muslimische Kindergärten extra untersucht werden.

In einem demokratischen Land dürfe man die Bürger nicht nach Glauben qualifizieren, das sei „undemokratisch und auch unmenschlich“, meinte IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac im Ö1-„Mittagsjournal“. Für alle Kindergärten gelten dieselben Gesetze, betonte Sanac. Die Stadt Wien erteile nach einer Prüfung die Genehmigung und kontrolliere die Einrichtungen.

In den Kindergärten, die er besucht habe, werde grundsätzlich Deutsch gesprochen, erklärte Sanac, außer es gehe beispielsweise um Tischgebete oder bestimmte Begriffe aus dem Koran. Den Vorwurf, dass einige Kindergärten einen salafistischen Hintergrund hätten, nannte er lächerlich.

Kindergarten

APA/dpa

Prinzipiell wird in Wien die religiöse Ausrichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung nicht erhoben

Religion wird in Kindergärten nicht erhoben

Die religiöse Ausrichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung wird in Wien nicht erhoben. „Das kommt im Wiener Kindergartengesetz nicht vor“, sagte Herta Staffa, Sprecherin der zuständigen MA 11. Infolge von Zwischenergebnissen einer Studie zu islamischen Kindergärten in Wien werden der Stadt unter anderem Unentschlossenheit und mangelnde Kontrolle vorgeworfen.

Dass die religiöse Ausrichtung nicht erhoben werde, sei eine Landesregelung. Das Thema religiöse Erziehung sei seit 2003, anders als etwa in Niederösterreich. nicht mehr Bestandteil des Gesetzestextes. Insofern habe die Stadt auch keine Zahlen, wie viele christliche, jüdische oder islamische Kindergärten bzw. -gruppen es gebe. „Religion ist ja an sich nicht verboten. Was wir nicht wollen, ist irgendeine Form des Unterrichts“, so Staffa.

MA 11: „Pädagogisches Konzept zählt“

Was zähle, sei in erster Linie das pädagogische Konzept. Und hier gehe es natürlich schon auch um eventuelle problematische Inhalte religiöser Natur. „Wir können aber nicht alles sehen und wissen nicht, was passiert, wenn wir zur Tür hinausgehen“, betonte die MA 11-Sprecherin. Deshalb sei man auf Hinweise von außen angewiesen.

Wobei man in Bezug auf islamische Einrichtungen bisher - und auch infolge der jüngsten Berichterstattung - keinerlei Beschwerden erhalten habe: „Das hat wahrscheinlich auch damit zu tun, dass jene Eltern ihre Kinder in diese Kindergärten geben, die das befürworten.“

Gespräche für Donnerstag geplant

Für Donnerstag ist ein Treffen von Integrationsminister Kurz (ÖVP) mit den Wiener Stadträtinnen Sonja Wehsely und Sandra Frauenberger (beide SPÖ) geplant, um die „Vor-Studie“ zu islamischen Kindergärten zu besprechen. Auch Aslan wird dabei sein, teilte Kurz’ Sprecher der APA am Montagnachmittag mit. Man brauche die Kooperation der Stadt Wien „für eine flächendeckende Begutachtung und Kontrolle der islamischen Kindergärten“, betonte der Sprecher des Ministers. Ziel sei es, dass Aslan mit seinem Team umfassenden Zugang erhält, damit er eine umfassende Studie erstellen könne.

Prinzipiell verzeichnete die MA 11 seit Jahresbeginn und bis Ende September insgesamt 1.933 Kontrollbesuche - ohne Neubewilligungsbegehungen. Sieben Behördenmitarbeiter übernehmen diese Aufgabe, wobei eine Person ausschließlich bezüglich Einhaltung des Bildungsplans im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr befasst ist.

Kindergärten und Gruppen, egal ob städtisch oder privat, werden mindestens einmal pro Jahr unter die Lupe genommen. Das geht vom pädagogischen Konzept über die Sicherheitsauflagen - etwa versperrbare Fenster - bis hin zum Angebot an Spielsachen und zur Kontrolle, ob wirklich jenes Personal dort arbeitet, das angegeben ist. „Eine Überprüfung dauert mehrere Stunden. Wir gehen mit einem sehr kritischen Auge durch die Kindergärten“, versicherte Staffa.

Auffälligkeiten oder Beschwerden vordringlich behandelt

Zusätzlich geht man „Auffälligkeiten oder Beschwerden“ sofort nach. „Wenn Mängel im baulichen, sicherheitstechnischen oder pädagogischen Bereich klar werden, schauen wir uns an, was und wie man das beheben muss“, erklärte die Sprecherin. Danach kommt es zu einer Nachprüfung, ob die Schritte auch umgesetzt wurden.

Will man eine Betreuungseinrichtung neu eröffnen, ist die Erfüllung einer Reihe von Auflagen notwendig. „Für eine Bewilligung maßgebend sind insbesondere das pädagogische/organisatorische Konzept, die erforderlichen Fachkräfte, die Berücksichtigung der Höchstzahl von Kindern in den einzelnen Gruppenformen, die Lage, die Größe, die Anzahl und die Ausstattung der Räume, die Anzahl und Art der sanitären Anlagen für die unterschiedlichen Gruppen“, heißt es dazu auf der Info-Website der MA 11. Bis zum Bescheid dauert es bis zu sechs Monaten.

religion.ORF.at/APA

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