Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters: Bald Ehen?

In Neuseeland könnten bald die ersten Paare von der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters offiziell getraut werden. Die Kirche war im September von den Behörden in Neuseeland offiziell anerkannt worden.

Die Gruppierung sei in Gesprächen mit mehreren heiratswilligen Paaren, sagte die erste Pastorin der satirischen Glaubensgemeinschaft, Karen Martyn, der Nachrichtenagentur AFP. Martyn kann nach der Anerkennung nun rechtskräftig Ehen schließen.

Ihre Kirche sei mehr als nur eine Spaßkirche und biete ihren Anhängern die gleichen Möglichkeiten wie andere Religionsgemeinschaften. „Wir haben gemeinsame Werte und wollen Teil von etwas sein, das liegt in der Natur des Menschen“, sagte Martyn AFP.

„Nichts ist heilig“

Humor spiele in ihrer Kirche aber durchaus eine wichtige Rolle. „Wir glauben fest daran, dass wir über uns selbst und alle anderen lachen sollten“, sagte Martyn. „Nichts ist heilig, es gibt kein Dogma - wir haben unseren Glauben, erkennen aber an, dass jeder Glauben in Zweifel gezogen werden kann“, ergänzte sie.

Bildmontage aus Michelangelos "Adam" und dem Fliegenden Spaghettimonster

http://www.venganza.org

Werbematerial der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat ihre Wurzeln in den USA. Sie entstand als Protestformation gegen einen Religionsunterricht, in dem die biblische Schöpfungsgeschichte als Wahrheit dargestellt und die Evolutionstheorie bestritten wird. Die Anhänger der Gruppe bezeichnen sich als Pastafaris oder Pastafarianer.

Pastafarianer vs. Evolutionskritiker

Die Bewegung entstand 2005 in den USA im Zusammenhang mit dem Streit um die Evolutionstheorie im Unterricht an öffentlichen Schulen. Pastafaris haben sich in einigen Ländern auch das Recht erstritten, mit einem Sieb auf dem Kopf auf Führerscheinbildern zu erscheinen. In Österreich tat das 2011 der nunmehrige Nationalratsabgeordnete (NEOS) Niko Alm.

Der Antrag der österreichischen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KdFSM) auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft war im Juni 2014 negativ entschieden worden. Laut Kultusamt entsprechen die durch die Pastafaris vorgelegten Statuten nicht den formalen Kriterien des österreichischen Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes, so die Begründung.

religion.ORF.at/AFP/APA/dpa

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