D: Spaghettimonster-Kirche verliert Rechtsstreit
Die Klage gegen das Verbot von Messehinweisschildern in der Stadt Templin sei abgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Cramer am Mittwoch. Die Kläger hatten bereits zuvor mitgeteilt, dass sie im Fall einer Niederlage in Revision gehen würden.
Streit um Aufstellen von Schildern
Mit seinem Urteil schloss sich das Gericht der Argumentation der Rechtsvertreterin des Landesbetriebs Straßenwesen an. Diese hatte etwaige Vereinbarungen zwischen dem Landesbetrieb und dem Verein Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) über das Aufstellen der Schilder vor Gericht aufgekündigt. Die ursprünglich vor Gericht behandelte Frage, ob es eine solche Vereinbarung überhaupt gegeben hatte, entfiel dadurch.
Kirche des Fliegende Spaghettimonsters e. V.
Die deutsche Sektion der als Protestbewegung in den USA entstandenen Spaghettimonster-Kirche will am Ortseingang der uckermärkischen Stadt Templin wie andere Kirchen auf ihre Gottesdienste, die Nudelmessen, hinweisen. Dabei verzehren die sogenannten Pastafaris an Freitagen gemeinsam Nudeln und Bier.
Der KdFSMD-Vorsitzende Rüdiger Weida pocht dabei auf eine zwischen ihm, dem Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke) und dem Landesbetrieb geschlossene Vereinbarung. In dieser Vereinbarung sei die Spaghettimonster-Kirche als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt worden. Zudem seien ihr eigene Infotafeln zugestanden worden. Das Land bestritt auch vor Gericht die Existenz dieser Vereinbarung, weshalb Weida eine Anzeige wegen Prozessbetrugs gegen die Rechtsvertreterin des Landes prüft.
Das Recht auf Nudelsieb
Die Bewegung entstand 2005 in den USA im Zusammenhang mit dem Streit um die Evolutionstheorie im Unterricht an öffentlichen Schulen. Pastafaris haben sich in einigen Ländern auch das Recht erstritten, mit einem Sieb auf dem Kopf auf Führerscheinbildern zu erscheinen. In Österreich tat das 2011 der nunmehrige Nationalratsabgeordnete (NEOS) Niko Alm.
APA/Georg Huchmuth
Der Antrag der österreichischen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft war im Juni 2014 negativ entschieden worden. Laut Kultusamt entsprechen die durch die Pastafaris vorgelegten Statuten nicht den formalen Kriterien des österreichischen Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes, so die Begründung.
religion.ORF.at/AFP
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(religion.ORF.at; 14.01.2014)