„Leben des Brian“ vorgeführt: 100 Euro Bußgeld
Das Bußgeld wurde wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz verhängt, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete. Nach längerem Rechtsstreit scheiterte der Mann nun vor dem Oberlandesgericht Hamm mit dem Versuch, das Bußgeld zu kippen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Vorführung am Karfreitag
Der Rentner hatte als Mitglied einer Initiative „Religionsfreiheit im Revier“ am Karfreitag des Jahres 2014 bereits zum wiederholten Mal die öffentliche Vorführung des Films organisiert. Vor dem Oberlandesgericht Hamm blieb der Pensionist mit einem Antrag gegen das in erster Instanz verhängte Bußgeld chancenlos: Der Antrag sei unbegründet, befand der Zivilsenat in seinem rechtskräftigen Beschluss.
Das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz verbiete eindeutig „die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt“ seien, hieß es.
In dem kultigen Streifen „Das Leben des Brian“ aus dem Jahr 1979 erzählt die britische Komikergruppe Monty Python die Geschichte eines Juden mit dem Namen Brian, der zur Zeit Jesu fälschlicherweise für den Messias gehalten wird und der seine Anhängerschaft nicht mehr los wird. Berühmt ist die Szene, in der Brian zusammen mit vielen anderen am Kreuz hängend „Always look on the bright side of life“ singt. In einer anderen Einstellung ist Jesus während seiner Bergpredigt dargestellt.
religion.ORF.at/AFP
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- D: Wieder Kritik an Tanzverboten am Karfreitag
(religion.ORF.at; 21.3.2016)