Missbrauch: Bischöfe sollen Amt verlieren können

Bischöfe, die Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige in der katholischen Kirche nicht nachgehen, sollen ihr Amt verlieren. Das hat Papst Franziskus mit einem Rechtsdokument, ein sogenanntes Motu proprio, beschlossen, das vom Vatikan veröffentlicht wurde.

Das Dokument legt deutlich fest, dass sowohl Handlungen wie auch Unterlassungen in Zusammenhang mit Pädophilie zur Ablösung vom Amt führen können. Damit wird die Rechtsprechung in den Fällen sexueller Gewalt fortgeschrieben, die von Franziskus’ Vorgänger Benedikt XVI. definiert worden war, berichtete Radio Vatikan auf seiner Internetseite.

Auch Nachlässigkeit wird geahndet

Zu den bereits im Kirchenrecht behandelten schwerwiegenden Fällen, die von der Kirche bestraft werden, wie zum Beispiel Besitz von kinderpornografischem Material, gehöre nun auch Nachlässigkeit im Umgang mit Fällen von Pädophilie.

Die Schuld müsse aber objektiv sein, also beweisbar, so der Text weiter. Im Fall von Missbrauch an Minderjährigen reiche es aus, dass der Mangel an Sorgfalt schwerwiegend sei. Bei Bischöfen entscheidet entweder die Bischofskongregation oder die Missionskongregation über eine Anklage.

Für Ordensobere und Äbte ist die Ordenskongregation für den Fall zuständig. Diese soll dann in einer ordentlichen Sitzung festlegen, ob ein Bischof oder Ordens-Oberer innerhalb von 15 Tagen seinen Rücktritt einreichen muss.

Die vatikanische Glaubenskongregation ist am Verfahren selbst nicht beteiligt, sie kümmert sich um die direkten Fälle von Missbrauch, nicht um Fehlverhalten bei Prävention und Aufklärung. Die letzte Entscheidung darüber liegt dann beim Papst, der sich von einer Gruppe von Kirchenrechtlern beraten lässt.

Religion.ORF.at/APA