Ermittlungen gegen Kardinal Barbarin eingestellt

Die französische Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Lyons Kardinal Philippe Barbarin eingestellt. Das berichten französische Medien am Montag.

Es habe keine Hinweise auf mögliche Straftaten gegeben, hieß es. Der Anwalt Barbarins, Andre Soulier, begrüßte die Entscheidung laut dem Fernsehsender France Info, betonte jedoch zugleich, diese komme nicht überraschend. Es gehe nun nicht darum, zu triumphieren oder Revanche zu fordern, sondern allein um die Feststellung, dass Barbarin und seine Mitarbeiter keine Fehler gemacht hätten. Der Kardinal sei in Gedanken stets bei den Opfern, so Soulier.

Vorwurf: Priester nicht suspendiert

Dem Erzbischof von Lyon war vorgeworfen worden, einen Priester nicht suspendiert zu haben, der einen damals 16-Jährigen sexuell missbraucht haben soll. Der als „Pierre“ bezeichnete Kläger, heute ein ranghoher Ministerialbeamter, wirft dem Pfarrer Jerome Billioud vor, 1990 bei einer Ferienfreizeit in Biarritz auf ihn masturbiert zu haben. Er sei lange Zeit traumatisiert gewesen und habe mit niemandem darüber sprechen können. Als er sich 2009 an die Justiz wandte, wurde die Klage wegen Verjährung fallengelassen.

Erzbischof von Lyon, Kardinal Philippe Barbarin

APA/AFP/Eric Cabanis

Der Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin

Mit drei weiteren Personen wandte sich der Kläger Mitte Februar an die Behörden; eine Voruntersuchung wegen „Nichtanzeige eines Verbrechens“ gegen Barbarin wurde eingeleitet, sein Bischofssitz durchsucht. Im Juni wurde Barbarin verhört.

Kläger: Fall nicht weitergeleitet

Der Kläger hatte angegeben, Barbarin habe im persönlichen Gespräch ihm gegenüber eingeräumt, genau über den Fall Bescheid zu wissen. Dennoch habe er den Vorfall weder den Strafbehörden mitgeteilt noch den Priester aus der Seelsorge entfernt. Er suspendierte den Priester erst im August 2015. Barbarin führt an, er habe nicht gewusst, dass der Priester rückfällig geworden sei. Der Erzbischof betonte wiederholt, mit der Justiz kooperieren zu wollen. Im April erklärte er, es habe Fehler bei der Ernennung einiger Priester gegeben, und entschuldigte sich bei den Opfern.

Im Juni wurde Barbarin zehn Stunden lang in Lyon verhört. Im Anschluss sagte sein Anwalt, Jean-Felix Luciani, der Kardinal habe mit Zuversicht und Gelassenheit auf die Fragen der Staatsanwaltschaft geantwortet.

Auf ein Abwarten von den nunmehr vorliegenden Ermittlungsergebnissen hatte Papst Franziskus im Mai gegenüber der französischen Zeitung „La Croix“ verwiesen. Er hatte sich damals gegen einen Rücktritt des französischen Primas ausgesprochen, da dies „unklug“ wäre und wie ein Schuldeingeständnis ausgelegt werden müsse. Wie sein Vorgänger Benedikt XVI. betonte Franziskus, für die Kirche müsse eine Null-Toleranz-Grenze bei Missbrauch gelten. Ende Mai empfing Franziskus Barbarin zu einer Unterredung im Vatikan. Einzelheiten zu der Begegnung wurden nicht bekannt.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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