D: Verurteilter Ex-Benediktiner erneut vor Gericht

Der wegen sexuellen Missbrauchs in 21 Fällen verurteilte ehemalige Ettaler Benediktinerpater G. (46) muss sich seit Donnerstag erneut vor einem Münchner Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Missbrauch von Kindern in „zehn tatmehrheitlichen Fällen“ vor. Der Beschuldigte habe 2004 und 2005 mehrmals sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen oder an sich von dem Kind vornehmen lassen. Seit April dieses Jahres sitzt G. in Untersuchungshaft.

Aus Orden und Amt ausgeschlossen

Der Mann ist laut Auskunft eines Sprechers des Klosters Ettal inzwischen aus dem Orden ausgeschlossen und darf das Priesteramt nicht mehr ausüben. Die Entscheidung habe die römische Glaubenskongregation Mitte 2015 getroffen. Seit Herbst 2010 lebe der Betroffene nicht mehr in Ettal. Die Abtei übernehme beim neuen Prozess keine Kosten für den Beschuldigten, wie sie dies zuvor getan habe.

G. wird vorgeworfen, im Schuljahr 2003/2004 zu einem 1991 geborenen Schüler ein engeres, später sexuelles Verhältnis entwickelt zu haben. Das Landgericht München II hatte gegen G. im März 2015 eine Bewährungsstrafe verhängt. Mit einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis war die erste Jugendkammer im unteren Bereich des Strafmaßes geblieben, das sie dem Angeklagten für ein Geständnis in Aussicht gestellt hatte.

Täter zahlte 1.500 Euro Schadenersatz

Mildernd wirkte sich die Bereitschaft des Täters aus, dem Nebenkläger einen Schadenersatz von 1.500 Euro zu zahlen. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da es um intime Details aus dem Privatleben des Angeklagten und der Belastungszeugen ging.

In 21 Fällen hatte der frühere Internatspräfekt und Religionslehrer zwischen 2001 und 2005 an drei Schülern sexuelle Handlungen vorgenommen. Die Opfer waren zwischen zwölf und 15 Jahre alt. Die Haftstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich hatte der Täter die Auflage erhalten, sich einer ambulanten Sexualtherapie zu unterziehen. Die Opfer gaben damals an, sie hätten durch die Übergriffe keine behandlungsbedürftigen Schäden davongetragen. Auch das hatte sich günstig auf das Strafmaß ausgewirkt.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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