Missbrauch: Sieben Jahre Haft für Ex-Benediktiner
In die Gesamtstrafe wurde ein Urteil vom vergangenen Jahr wegen gleichartiger Delikte einbezogen. Der Angeklagte hatte in dem neuen Fall gestanden, sich 2004 und 2005 an einem damals 13 Jahre alten Schüler bis hin zum Oralverkehr vergangen zu haben. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf einen Schuldspruch wegen minder schweren Kindesmissbrauchs.
Des Priesteramtes enthoben
Im Zuge der Aufdeckung von Sex-Skandalen an mehreren überwiegend geistlichen Internaten war auch der 46-Jährige ins Visier der Ermittler geraten. Der damalige Klosterbruder war 2005 aufgrund von Schüler-Beschwerden wegen seines „distanzlosen“ Umgangs mit seinen Zöglingen als Lehrer abgelöst worden. Er wurde inzwischen vom Vatikan des Priesteramtes enthoben und aus dem Kloster ausgeschlossen. Diese Entscheidung hatte die römische Glaubenskongregation Mitte 2015 getroffen, wie es weiter hieß.
Die katholische Kirche verschärfte zuletzt die Gangart gegen Missbrauchstäter in ihren Reihen. Im Juni dieses Jahres hatte Papst Franziskus mit einem Rechtsdokument, einem sogenannten Motu proprio, beschlossen, dass Bischöfe, die Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige in der katholischen Kirche nicht nachgehen, ihr Amt verlieren sollen - mehr dazu in Missbrauch: Bischöfe sollen Amt verlieren können.
religion.ORF.at/dpa
Mehr dazu:
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(religion.ORF.at; 9.8.2016) - Buch über Missbrauch in Kremsmünster darf erscheinen
(religion.ORF.at; 2.5.2016)