Mumbai: Frauen erstritten Zutritt zu Heiligtum
Das Gericht gab am Freitag einer entsprechenden Klage der Gruppe „Bhartiya Muslim Mahila Andolan“ (Bewegung muslimischer Frauen in Indien) statt, wie Klägeranwalt Raju Moray bestätigte. Das Gericht hob damit eine seit 2012 bestehende Regelung auf, nach der Frauen zwar die Moschee betreten, aber nicht den Sufi-Schrein in ihrem Inneren besuchen durften.
APA/AFP/ Punit Paranjpe
Religionsfreiheit als Begründung
Muslimischen Glaubensvorschriften gehorchend werden dort die Gebeine von männlichen Heiligen aufbewahrt. Die Stiftung, die den Tempel betreibt, hatte sich bei dem Gebot auf die Religionsfreiheit berufen. Den islamischen Glaubensregeln zufolge sei es nicht gestattet, dass Frauen sich zu nah am Grab eines männlichen Heiligen aufhalten. Die Moschee liegt auf einer kleinen Insel wenige Hundert Meter vor Mumbai. Sie ist auch als Touristenattraktion bekannt.
Kampf um mehr religiöse Rechte
Die Entscheidung ist das jüngste in einer Reihe von Urteilen in Indien, die Frauen mehr religiöse Rechte geben. Erst im April hatte ein Gericht in Mumbai ein Hundert Jahre altes Zutrittsverbot für einen Hindu-Tempel aufgehoben.
In vielen Teilen Indiens kämpfen Frauen zurzeit für Gleichberechtigung beim Zugang zu religiösen Stätten. Laut Klägeranwalt Moray kündigten die Anwälte der Tempelstiftung an, das Urteil vor den indischen Verfassungsgericht anzufechten.
religion.ORF.at/dpa
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(religion.ORF.at; 8.4.2016)