Papst: Bei wiederverheirateten Geschiedenen abwägen

Papst Franziskus hat den Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen verteidigt, zugleich aber eine zu liberale Praxis abgelehnt. Es soll keinen unbeschränkten Zugang zu den Sakramenten geben.

Laut einem Beitrag der halbamtlichen Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ (Dienstag-Ausgabe) hieß Papst Franziskus eine Orientierungshilfe argentinischer Bischöfe gut, die durch das Papstschreiben „Amoris laetitia“ die Möglichkeit der Kommunion für Katholiken in einer kirchenrechtlich problematischen Situation eröffnet sehen. Es gebe „keine anderen Interpretationen“, schrieb Franziskus an die Bischöfe der Seelsorgeregion Buenos Aires.

Papst Franziskus predigt bei der Chrisammesse im Petersdom

Reuters/Stefano Rellandini

Papst Franziskus

Eucharistie für „Sündige“

Das im April veröffentlichte Papstdokument „Amoris laetitia“ zu Fragen der Ehe- und Familienlehre spricht in einer Fußnote davon, dass „die Eucharistie nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“ sei. Die Anmerkung bezieht sich auf Gläubige, die „in einer objektiven Situation der Sünde“ leben; dies trifft nach katholischer Lehre auf Personen zu, die bei bestehender kirchlicher Ehe in einer neuen Beziehung leben. Um die Verbindlichkeit und die Deutung dieser Stelle wird seitdem intensiv diskutiert.

In dem Brief schreibt Franziskus laut „Osservatore“, dass die Priester die seelsorgliche Haltung des Unterscheidens stärker praktizieren sollten. Weiter betont der Papst, „Amoris laetitia“ sei die „Frucht der Arbeit und des Gebets der ganzen Kirche, mit der Vermittlung zweier Synoden und des Papstes“.

Ein Priester und ein Diakon bei der Messe

APA/dpa/Fredrik von Erichsen

Laut Papst Franziskus ist die Eucharistie nicht nur für die „Vollkommenen“

Wiederverheiratet, aber enthaltsam

Die Vatikanzeitung gibt die Anwendungsbestimmungen der argentinischen Bischöfe für „Amoris laetitia“ so wieder, dass eine Zulassung zu den Sakramenten keine allgemeine „Erlaubnis“ sein könne, sondern nur das Ergebnis eines Unterscheidungsprozesses im Einzelfall, der durch einen Geistlichen „persönlich und pastoral“ begleitet wird. Dieser Weg ende „nicht notwendig in den Sakramenten“; vielmehr könne er auch zu einer anderen Teilhabe am Leben der Kirche führen.

Wiederverheirateten Geschiedenen sei nach Möglichkeit ein Zusammenleben in sexueller Enthaltsamkeit nahezulegen. Dies stelle aber nicht immer eine praktikable Lösung dar. Wenn etwa die Schuld des Betreffenden eingeschränkt sei oder ein Schaden für die Kinder aus der neuen Beziehung drohe, eröffne „Amoris laetitia“ die „Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie“, so die Bischöfe.

Kein unbeschränkter Zugang

Dies sei jedoch weder als unbeschränkter Zugang zu den Sakramenten zu verstehen, noch in jeder Situation gerechtfertigt. Eine Rolle spiele beispielsweise die Dauer der neuen Bindung, wiederholtes Scheitern von Beziehungen oder die Bewertung der eigenen Lebenssituation.

Wichtig sei eine Gewissensprüfung der Betreffenden. Im Fall von „nicht gelösten Ungerechtigkeiten“ sei ein Sakramentenempfang „besonders anstoßerregend“. Auch könne angeraten sein, dass der Zugang zu den Sakramenten „auf diskrete Weise“ geschehe, vor allem wenn Konflikte zu erwarten seien. Auch ein Klima des Verstehens und der Offenheit dürfe keine „Verwirrung hinsichtlich der Lehre der Kirche über die unauflösliche Ehe“ schaffen, zitiert die Zeitung die argentinischen Bischöfe.

religion.ORF.at/KAP

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