Erzdiözese Wien: Neues Dienstrecht für Priester

Für die mehr als 1.000 Priester, die in der Erzdiözese Wien ihren Dienst versehen, gibt es ab 1. Jänner 2017 ein neues Dienstrecht. Dieses sieht unter anderem die in dieser Form bisher nicht vorhandene Funktion des „Pfarrvikars“ vor.

„Pfarrvikare“ sind Priester, die nicht als Pfarrer Letztverantwortung für eine Pfarre tragen, die sich zugleich aber auch nach ihrer Weihe nicht mehr in Ausbildung (als Kaplan) befinden. Die neue Funktion des „Pfarrvikars“ beziehungsweise ganz grundsätzlich die Adaptierungen im Dienstrecht sind laut dem Wiener Generalvikar Nikolaus Krasa vor allem auch dem Wiener diözesanen Reformprozess geschuldet, der große Pfarreinheiten vorsieht, in denen auch mehrere Priester gemeinsam tätig sind.

Einsatzgebiet von Pfarrern besser angepasst

Krasa erläutert in der aktuellen Ausgabe der Wiener Kirchenzeitung „Der Sonntag“ die neue Situation. Früher sei es in großen Pfarren selbstverständlich gewesen, dass es mehrere Kapläne gab, von denen der eine oder andere nie Pfarrer wurde. Zuletzt sei aber fast jeder pastoral eingesetzte Priester irgendwann einmal Pfarrer geworden, „egal ob er ein Managementtalent hat oder ob er sich viel lieber in spezifischer Seelsorgearbeit engagieren würde“. Durch die Diözesanreform werde dies nun aber wieder öfter möglich sein, so die Prognose Krasas.

Auf die Priesterweihe folge auch weiterhin eine dreijährige praktische Seelsorge-Ausbildung, in der die Priester als „Kaplan“ fungieren. Nach Abschluss dieser Ausbildung „ist man nicht mehr Kaplan sondern wird zum Pfarrvikar“. Als solcher könne man sich speziell vertiefen, z. B. im Bereich der Jugend-, der Alten- oder der Krankenpastoral.

Vereinbarungen für Priesterteams

Da es in Zukunft in den Pfarren Priesterteams gibt, steckt das neue Dienstrecht auch die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit innerhalb dieser Teams ab. So wird es künftig nicht mehr nur Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Pfarrer und den pastoralen Laienmitarbeitern geben, sondern diese Vereinbarungen werden auch auf die Priester ausgeweitet. Krasa: „Damit soll die Zusammenarbeit in einer Pfarre verbindlich geregelt werden, in Autonomie der Pfarren, aber nach dem im Dienstrecht vorgegebenen Rahmen.“

Entwicklung zur „Pfarre Neu“

Noch vor einigen Jahren gab es in der Erzdiözese Wien, zu der die Stadt Wien aber auch Teile Niederösterreichs gehören, rund 660 Pfarren. Anstelle dieser Pfarren sollen künftig „Pfarren Neu“ treten, die sich aus mehreren bisherigen Pfarren zusammensetzen. Einige dieser „Pfarren Neu“ gibt es bereits, die aus drei bis fünf bisherigen Pfarren gebildet werden.

Im Rahmen der Reform wurden zudem vor einem Jahr 140 „Entwicklungsräume“ errichtet. Sämtliche Pfarren der Erzdiözese gehören einem solchen Entwicklungsraum an, womit prinzipiell festgelegt ist, in welchem Gebiet sich über die Pfarrgrenzen hinaus künftig die Zusammenarbeit entwickeln soll. Damit zeichnen sich auch schon die Konturen der künftigen „Pfarren Neu“ ab, wobei nicht notwendigerweise der jetzige Entwicklungsraum mit der künftigen „Pfarere Neu“ ident sein müssen.

Den Fähigkeiten entsprechend eingesetzt

Innerhalb der neu gebildeten größeren „Pfarre Neu“, wo mehrere Priester wirken, soll es Filialgemeinden geben, die von Laien ehrenamtlich geleitet werden können. Durch die in den „Pfarren Neu“ geplanten Leitungsteams mit drei bis fünf Priestern und ehrenamtlich engagierten Laien, soll das Personal leichter entsprechend der vorhandenen Fähigkeiten eingesetzt werden können.

Im Bereich der Erzdiözese Wien leben rund 2,6 Millionen Menschen. Die Zahl der Katholiken dort beträgt 1,22 Millionen (Stichtag 1. Jänner 2016), das sind rund 47 Prozent (der Katholikenanteil in der Stadt Wien liegt bei 38 Prozent).

In der Erzdiözese Wien wirken laut amtlicher Kirchenstatistik 462 eigene Diözesanpriester, 169 Diözesanpriester aus anderen Diözesen, 475 Ordenspriester und 186 ständige Diakone. Dazu kommen u.a. rund 240 Pastoralassistentinnen und -assistenten.

religion.ORF.at/KAP

Mehr dazu:

Link: