Rom gewährt Geschiedenen in Einzelfällen Kommunion

In der Diözese Rom können wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Einzelfällen jetzt die Kommunion empfangen. Das geht aus Richtlinien von Kardinalvikar Agostino Vallini zur Anwendung des päpstlichen Schreibens „Amoris laetitia“ hervor.

Das Internetportal „Vatican Insider“ zitierte am Samstag aus dem Schreiben. Hierbei müssten die Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden, so Vallini.

Nicht als Recht einfordern

Katholiken, die nach einer Scheidung erneut standesamtlich geheiratet haben, könnten dies jedoch nicht als Recht einfordern. Franziskus habe in seinem Schreiben keineswegs gesagt, wiederverheiratete Geschiedene müssten die Kommunion bekommen. Er habe nur nicht ausgeschlossen, dass dies in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich sei, betonte der Kardinal.

Die Aussagen Vallinis stammen laut „Vatican Insider“ aus einem Vortrag, den er bereits im September vor Priestern seiner Diözese hielt. Vallini ist der Stellvertreter von Papst Franziskus als Bischof von Rom.

Papst Franziskus

APA/AFP/Tiziana Fabi

Erster Schritt: Versuch der Ehenichtigkeitserklärung

Eine Zulassung zu dem Sakrament soll in der Diözese Rom laut Vallini nur dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist. Dies ist zuvor durch das Gericht zu klären.

Der zuständige Pfarrer soll die betreffenden Paare nach dem Willen Vallinis zunächst dazu ermutigen, die Gültigkeit ihrer Ehe von einem Gericht klären zu lassen. Sollte sich ein Prozess als undurchführbar erweisen, sei die seelsorgerische Initiative des Pfarrers nötig. Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme.

Hierbei müsse der Priester jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und die jeweilige Situationen unterscheiden. Hierzu seien regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen nötig, um sich der „Reife des Gewissens“ und ihrer Reue zu vergewissern.

Erläuterungen zu „Amoris laetitia“ stehen aus

Das Schreiben „Amoris laetitia“ von April 2016 hatte eine Debatte über den Umgang mit Katholiken ausgelöst, die nach einer Scheidung auf dem Standesamt erneut geheiratet haben. Strittig ist, ob sie in Ausnahmefällen zu Kommunion und Beichte zugelassen sind. Franziskus hatte in einer Fußnote von „Amoris laetitia“ geschrieben, dass wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen auch die Sakramente erhalten könnten; eine Erläuterung dazu gab er trotz wiederholter Nachfrage nicht.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Debatte im November mit der Veröffentlichung eines Briefs von vier Kardinälen. Die Unterzeichner, darunter die deutschen Kardinäle Joachim Meisner und Walter Brandmüller, fordern vom Papst mehr Klarheit. Nachdem Franziskus auf ihr Schreiben nicht geantwortet hatte, machten die Kardinäle den Vorgang öffentlich. Dies wurde von einigen als illoyal kritisiert, von anderen als legitime Anfrage begrüßt.

religion.ORF.at/KAP

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