Integration: Richter erfreut über Neutralitätsgebot

Die Richtervereinigung hat sich positiv zu den Plänen der Regierung geäußert, religiöse Symbole bei uniformierten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst zu verbannen. Die Vereinigung will auch, dass christliche Kreuze in Gerichtssälen entfernt werden.

Ein solches weltanschauliches Neutralitätsgebot sei bereits eine langjährige Forderung der Richter gewesen, sagte Präsident Werner Zinkl am Dienstag auf Anfrage der APA. Er hofft, dass das Kreuz in den Verhandlungssälen bald der Vergangenheit angehören wird.

„Nicht nur Kopftücher“

Geht es nach der Richtervereinigung, gehörten schon längst alle religiösen und weltanschaulichen Symbole aus den Verhandlungssälen entfernt. Laut Zinkl müsse man jeglichen Anschein von Befangenheit und Voreingenommenheit verhindern.

Aber nicht nur etwa Kopftücher bei Richterinnen sollen betroffen sein. „Ich hoffe auf Nägel mit Köpfen und dass auch Kreuze betroffen sind“, meint der Präsident der Richtervereinigung. Damit hoffen die Richter auf mehr, als es Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) beabsichtigt und der sich bei Kreuzen eine Ausnahme vorstellen kann.

Im Arbeitspapier der Regierung heißt es konkret: „Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.“ Für Zinkl ist „schon in der Ankündigung etwas Gutes zu erwarten“, wie er betonte.

Atheisten nicht vors Kreuz zwingen

Auch Verfassungsjurist Theo Öhlinger äußerte sich positiv über die Regierungspläne, religiöse Symbole im öffentlichen Dienst zu verbannen. Bei Richtern und Polizisten trete einem „der Staats als solcher“ entgegen, deshalb sei es richtig, dort „demonstrative Symbole“ einer Religionsgemeinschaft wie ein Kopftuch zu verbieten, sagte Öhlinger am Dienstag zur APA.

Öhlingers Standpunkt umfasst auch das christliche Kreuz in den Verhandlungssälen: „Ein Atheist soll nicht gezwungen werden, vor dem Kreuz auszusagen.“

Begutachtung im Februar

Auch das geplante Vollverschleierungsverbot hält der Verfassungsjurist mit Verweis auf mehrere Urteile des Europäische Gerichtshofs „an sich für zulässig“. Aber: „Ob es eine sinnvolle Maßnahme ist, bleibt trotzdem sehr fraglich.“

Der Begutachtungsstart für ein solches Integrations- sowie Arbeitsmarktintegrationsgesetz ist für 6. Februar geplant, Ende März soll die Materie im Ministerrat behandelt werden. Muslime äußerten Kritik an dem Vorstoß der Regierung. Auch christliche und jüdische Religionsvertreter reagierten in der Vergangengheit mit Ablehnung auf das Verbot religiöser Kleidungsstücke oder Symbole.

religion.ORF.at/APA

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